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Justiz
22.05.2020

Urteil Gülle-Prozess: 13,5 Jahre für den Ehemann

Bei der Urteilsverkündung: Der Angeklagte im Gülle-Prozess mit seinen Verteidigern.
Foto: Michael Siegel

55-jähriger Landwirt aus Birkhausen wird vom Landgericht Augsburg wegen Totschlags verurteilt. Der Mann, der seine 51 Jahre alte Ehefrau getötet haben soll, glaubte bis zuletzt an einen Freispruch. Warum die Strafkammer es anders sah

Er erwarte einen Freispruch, sagt der 55-jährige Landwirt aus Birkhausen unmittelbar vor der Urteilsverkündigung. Aber dann: „Der Angeklagte ist schuldig des Totschlags und wird zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt.“ Hat der Angeklagte auch mit diesem Urteil gerechnet? Mehrfach schüttelt er den Kopf, während die Richterin im Namen des Volkes spricht. Für das Gericht bestehe kein Zweifel, dass die Ehefrau des Angeklagten, eine 51-jährige Landwirtin aus Birkhausen, als Opfer einer Gewalttat ums Leben gekommen ist.

Der Angeklagte habe „aus spontanem Entschluss mit bedingtem Vorsatz“ seine Ehefrau niedergeschlagen. Deswegen, so das Gericht, sei auch die Frage nach einem Motiv nicht wichtig. Sodann habe er die erkennbar noch lebende Ehefrau durch das Beibringen von Gülle ums Leben gebracht. Weil nicht mit Sicherheit ein Mordmerkmal festzustellen gewesen sei, erfolge die Verurteilung wegen Totschlags. Das Gericht folgt damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

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