Baurecht für den dritten Abschnitt
Die rechtlichen Voraussetzungen für den Beginn der Bauarbeiten sind geschaffen
Die Regierung von Schwaben hat Baurecht für den dritten Bauabschnitt des dreispurigen Ausbaus der Bundesstraße 25 zwischen Nördlingen und Möttingen geschaffen. Mit dem entsprechenden Planfeststellungsbeschluss sind damit die rechtlichen Voraussetzungen für den Beginn der Bauarbeiten geschaffen.
Dieser wird sich allerdings noch eine geraume Zeit hinziehen. Zunächst sind die Abschnitte eins und zwei an der Reihe, sodass der dritte wohl nicht vor 2022/2023 in Angriff genommen wird. Dieser beginnt östlich der Kreuzung Grosselfingen/Balgheim (B25/Kreisstraße DON7) und endet nach rund 1,6 Kilometern westlich des Enkinger Weges kurz vor der Ortseinfahrt nach Möttingen. Der zusätzliche Fahrstreifen entsteht am nördlichen Fahrbahnrand der bestehenden Trasse. Ziel des Vorhabens ist laut der Regierung von Schwaben, wie auch bei den Bauabschnitten eins und zwei, die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Reisegeschwindigkeit. Nach dem Ausbau wird die Straße zwölf Meter breit sein plus Banketten an den beiden Straßenrändern mit einer Breite von jeweils 1,50 Meter.
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