Wann dürfen Schüler das Handy nutzen?
Bildung Bayerns Kultusminister will Bildungseinrichtungen in Zukunft mitentscheiden lassen. Manchmal ist der Griff zum Smartphone bereits erwünscht.
Wer als Schüler auf dem Pausenhof schnell mal das Smartphone aus der Hosentasche zieht, um die neuesten Facebook-Meldungen oder Twitter-Nachrichten abzurufen, kann sich schnell Ärger einhandeln. Denn der private Gebrauch wird an den Schulen im Landkreis nur in Ausnahmefällen zugelassen. Immer häufiger greifen die Schüler allerdings auf Anweisung des Lehrers im Unterricht zum Smartphone.
Von einer Lockerung des Handynutzungsgesetzes, wie es kürzlich im Bayerischen Landtag diskutiert wurde, halten die Rektoren an einigen weiterführenden Schulen in der Region aber wenig. Zuallererst gelte das „Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen“, teilt Renate Heinrich, Leiterin des Schulamtes, mit. Danach sind alle digitalen Speichermedien im Schulgebäude und auf dem ganzen Gelände auszuschalten. „Das bezieht sich aber ausschließlich auf eine Nutzung zu privaten Zwecken“, betont Heinrich. Will heißen, dass es, auch im Sinne der in den Lehrplänen verankerten Medienbildung, durchaus im Unterricht eingesetzt werden darf.
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