Rechtsstreit: Doch kein Bürgerhaus im Klosterwirt?
Plus Stadt Wemding möchte die Immobilie per Vorkaufsrecht erwerben, doch Investoren wollen den Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichts nicht annehmen.
Muss die Stadt Wemding ihre Pläne von einem möglichen Begegnungszentrim im ehemaligen Klosterwirt-Anwesen begraben? Diese Frage steht im Raum, weil die Investoren, die den Komplex erworben haben und diesen in eine Unterkunft für Arbeiter umwandeln wollen, einen Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichts Augsburg ablehnen. Dieses hatte sich im Frühsommer mit dem Immobiliengeschäft befasst. Grund: Die Kommune möchte von ihrem besonderen Vorkaufsrecht Gebrauch machen.
Doch der Reihe nach: Die Investoren erwarben die frühere Gaststätte am südlichen Rand der Altstadt und reichten einen Bauantrag ein. Der sah ein Lokal und mehrere Wohnungen für Arbeiter vor. Die Verantwortlichen der Stadt hatten nichts dagegen – bis die Investoren die Pläne änderten. In dem Bauwerk sollen demnach zwölf Zimmer entstehen und Gemeinschaftstoiletten. Der Gastraum soll in den Keller verlegt werden. Mit diesem Konzept konnten sich die Stadträte nicht anfreunden.
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