Wieder Haft für unbelehrbaren Angeklagten
Das Augsburger Amtsgericht hat einen 50-Jährigen erneut verurteilt. Diesmal, weil er einen Schaffner im Zug attackiert hat. Warum der Mann keine Angst vor dem Knast zeigt
Inzwischen ist er obdachlos, arbeitslos, Hartz IV, teilweise exzessiver Trinker und, wie es scheint, selbst von der Justiz unbelehrbar. Ein 50-jähriger Angeklagter aus Donauwörth, der bereits über zehn Jahre im Gefängnis verbracht hat, muss jetzt weitere sieben Monate einrücken, weil er im Regionalzug einen Schaffner bedrohte, beleidigte und zu verletzen versuchte.
Es war im Mai 2017, als er Stress mit seiner damaligen Partnerin hatte und mit dem Zug nach Augsburg gefahren war, um dort den Frust herunterzuspülen. Eine Flasche Wodka und zehn oder zwölf oder noch mehr Bier später habe er, so berichtete der Angeklagte vor dem Amtsgericht, wieder heimfahren wollen. Weil er nicht aufgepasst habe, landeten er und sein Fahrrad gegen 21.50 Uhr in einem Regionalexpress Richtung München statt in jenem nach Donauwörth. Als dort ein Zugbegleiter die Fahrkarte des gebürtigen Holsteiners sehen wollte, begann es mit Schubsereien, gefolgt von Beleidigungen und Bedrohungen. Zwar, so der Angeklagte gegenüber Richter Alexander Müller, habe er ein Schwaben-Allgäu-Ticket besessen, gut möglich, dass er es aber nicht vorgezeigt habe. Er könne sich wegen seiner Alkoholisierung an nichts mehr erinnern, sodass das, was der als Zeuge geladene Zugbegleiter aussage, wohl stimme werde...
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.