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Zertörtes Biotop: Bußgeld muss wehtun

Kommentar Von Barbara Wild
09.04.2019

Der Besitzer dieses Grundstückes am Bahndamm bei Nordheim kann sich nicht herausreden, er hätte vom Status des Geländes nichts gewusst.

Man möchte sich gar nicht erst vorstellen, wie es den Ehrenamtlichen gegangen ist, als sie das erste Mal die Zerstörung des Biotops mit eigenen Augen gesehen haben. So viele Stunden der Pflege und Arbeit für die Natur – innerhalb weniger Monate ist das alles verschwunden. Wo seltene Pflanzen Platz hatten und vor allem regelmäßig blühten und sich vermehrten, hat blinde Ignoranz gewütet. Es muss den Naturschützern die Tränen in die Augen getrieben haben – nicht nur vor Trauer, sondern vor allem vor Wut.

Der Besitzer dieses Grundstückes am Bahndamm bei Nordheim kann sich nicht herausreden, er hätte vom Status des Geländes nichts gewusst. Es war klar kommuniziert, dass es sich um ein Biotop handelt und er dort nichts bauen oder lagern darf. Dieser Umweltfrevel muss angesichts der Dreistigkeit hart und mit hoher Geldbuße geahndet werden. Es muss wehtun!

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