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Bierbike-Unfall in Altisheim: Das ist passiert

Altisheim

Knapp der Katastrophe entgangen: Wie es zum Bierbike-Unfall mit 10 Verletzten kam

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    Zahlreiche Rettungskräfte waren am Pfingstsonntag in Altisheim im Einsatz, nachdem 14 Männer mit einem sogenannten Bierbike verunglückt waren.
    Zahlreiche Rettungskräfte waren am Pfingstsonntag in Altisheim im Einsatz, nachdem 14 Männer mit einem sogenannten Bierbike verunglückt waren. Foto: Srownal

    In einem Punkt sind sich Polizei und Rettungskräfte nach einem Unfall, der in dieser Form im Landkreis Donau-Ries wohl noch nie passiert ist, absolut einig: Die 14 Männer die am Pfingstsonntag in Altisheim mit einem sogenannten Bierbike verunglückten, kamen noch glimpflich davon. Oder anders ausgedrückt: Der Junggesellenabschied hätte auch in einer Katastrophe enden können.

    Gegen 17.45 Uhr, fuhr die Gruppe in dem Dorf die Willibaldstraße hinab. Die ist kurvig und steil. Das Gefälle war - verbunden mit dem Gewicht der Männer - für das vierrädrige, überdachte Fahrzeug, auf dem die Beteiligten rund um eine Art Theke sitzen (daher auch der Betriff „Thekenfahrrad“), offenbar eine zu große Belastung. Die Bremse an dem Gefährt versagte. Der Hauptfahrer musste sich deshalb vor einer Rechtskurve in kürzester Zeit entscheiden, wohin er das Fahrzeug lenkt, damit nicht Schlimmeres passiert. Er wählte nach Auskunft von Kreisbrandinspektor Alexander Bock den Weg in einen Hof. Angesichts der anderen Möglichkeiten sei dies noch die beste Lösung gewesen, so Bock.

    An dem Bierbike entsteht Totalschaden in Höhe von 12.000 Euro

    Auf dem Anwesen krachte das Bierbike gegen einen Baum. Wenige Momente davor konnten mehrere Mitglieder der Gruppe von dem Gefährt abspringen. Der Aufprall war so stark, dass an dem Fahrzeug ein Totalschaden in Höhe von rund 12.000 Euro entstanden sein dürfte. An dem Spezial-Fahrrad wurde unter anderem das Dach eingedrückt.

    In einem ersten Notruf war nach Auskunft von Bock von einem Unfall eines Traktors mit Anhänger die Rede. Und von mindestens fünf Verletzten. Wenig später sei nach einer weiteren Meldung nicht mehr auszuschließen gewesen, dass Menschen eingeklemmt sind. Deshalb setzte die Leitstelle ein größeres Aufgebot an Rettungskräften in Bewegung: zwei Notärzte aus Donauwörth und dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, einen Rettungshubschrauber mit Notarzt, sechs Rettungswagen, Mitarbeiter der Psychosozialen Notfallversorgung sowie die Freiwilligen Feuerwehren Altisheim, Leitheim und Donauwörth. Letztere Wehr konnte dem Kreisbrandinspektor zufolge wieder abbestellt werden.

    Vor Ort stellten die Helferinnen und Helfer zehn Leichtverletzte fest. Sie wurden auf mehrere Kliniken verteilt. Die schlimmste Blessur sei wohl eine Kopfplatzwunde gewesen, berichtet Alexander Bock. Wie die Polizei auf Anfrage erklärt, wäre kurz nach dem Baum ein Abhang gekommen, an dessen Ende sich eine Betonmauer befinde. Man müsse froh sein, dass nicht mehr passierte.

    Für ein Bierbike ist eine Sondernutzungserlaubnis nötig

    Angesichts des ungewöhnlichen Fahrzeugs, das die Männer dem Vernehmen nach für ihre Tour ausgeliehen hatten, weist die Polizei auf Folgendes hin: Da es sich bei einem Bier- oder Partybike im öffentlichen Straßenraum nicht um ein gewöhnliches Verkehrsmittel handle, dessen Hauptzweck die Teilnahme am Straßenverkehr sei, müsse grundsätzlich vor Fahrtantritt eine schriftliche Sondernutzungserlaubnis des zuständigen Landratsamtes eingeholt werden. Ohne diese Erlaubnis dürfen Bierbikes nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, mit der Bescheinigung nur auf bestimmten Wegen.

    Nicht nur die lenkende Person sondern alle „Fahrer“ eines Bierbikes seien im rechtlichen Sinne als Fahrzeugführer anzusehen, so die Polizei. Deshalb sei auch unter anderem ein möglicher Alkoholkonsum von Belang. Soll heißen: Alle „Fahrer“ eines Bierbikes müssen unter den gesetzlichen Promillegrenzen bleiben, die für Radler gelten. Dies sei hier der Fall gewesen. Der Hauptfahrer hatte gar keinen Alkohol getrunken. Gegen ihn ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung. Zusätzlicher Ärger ist vorprogrammiert: Nach Erkenntnissen der Gesetzeshüter lag die beschriebene Erlaubnis für die Tour am Sonntag nicht vor. Deshalb wurde das Landratsamt wegen einer möglichen Ordnungswidrigkeit tätig.

    Trotz aller Konsequenzen dürfte wenigstens der Hochzeit nichts im Wege stehen.

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