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Betrunkener Autofahrer in Mertingen leistet der Polizei massiven Widerstand

Mertingen

Betrunkener Autofahrer leistet der Polizei massiven Widerstand

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    Die Polizei hat in Mertingen einen betrunkenen Autofahrer gestoppt. Der leistete Widerstand.
    Die Polizei hat in Mertingen einen betrunkenen Autofahrer gestoppt. Der leistete Widerstand. Foto: Lino Mirgeler, dpa (Symbolbild)

    Einige Arbeit hatte die Polizei am Montagabend mit einem offensichtlich stark betrunkenen Autofahrer. Der leistete gleich mehreren Beamten erheblichen Widerstand. Einer von ihnen erlitt leichte Verletzungen.

    Gegen 20:40 Uhr meldete ein Verkehrsteilnehmer per Notruf ein Schlangenlinien fahrendes Auto, das bereits mehrfach ins Bankett oder auf den Bürgersteig geraten sei. Wenige Minuten später traf eine Streife der Inspektion Rain den beschriebenen Pkw und dessen Fahrer im Ortsbereich von Mertingen an. Es bestätigte sich die Annahme, dass Alkohol im Spiel sein könnte.

    Autofahrer in Mertingen verweigert einen Alkotest

    Die Beamten bemerkten, dass der Mann, der aus dem südlichen Landkreis Donau-Ries stammt, eine deutliche „Fahne“ hatte. Der 61-Jährige verhielt sich völlig unkooperativ, verweigerte einen Alkotest und wollte auch nicht seine Personaldokumente aushändigen. Daher ordneten die Polizisten nach vorheriger Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme an. Obwohl die Gesetzeshüter die Sachlage eingehend erläuterten und mehrfach der Hinweis erfolgte, dass diese Maßnahme bei Bedarf auch mit körperlichem Zwang durchgesetzt werde, verweigerte der Verdächtige jegliche Kooperation.

    Betrunkenem Autofahrer in Mertingen wird zwangsweise Blut abgenommen

    Beamte der Inspektion aus Donauwörth kamen zur Unterstützung hinzu. Letztlich konnte die Blutentnahme nur zwangsweise durchgeführt werden, da der 61-Jährige permanent körperlichen Widerstand leistete. Ein Polizeibeamter wurde dabei leicht verletzt. Zudem beleidigte der Betrunkene immer wieder die Polizisten. Ihn erwartet nun nicht nur ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr, sondern auch wegen Widerstands gegen Polizeibeamte sowie Beleidigung. (AZ)

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