Bei zwei Fahrten nach Augsburg brachte eine Delegation der BI fristgerecht unterschriebene Einwendungen im dreistelligen Bereich persönlich zum Regionalen Planungsverband. Ein weiterer großer Teil der Einwendungen wurde durch die Gemeindebevölkerung per E-Mail und Post an die zuständige Behörde versendet. Die große Anzahl an Einwendungen ist Ausdruck eines breiten Unmuts und der Sorge der Menschen vor einer Beeinträchtigung der Lebensqualität und der Beschädigung der Natur, denn ein Großteil der geplanten Vorrangflächen wird von gesundem Mischwald bedeckt.
Ein beliebtes Naherholungsgebiet wäre betroffen
Aber auch große Bedenken vor den Auswirkungen auf die im Ortsteil Schweinspoint seit 1860 ansässige Stiftung Sankt Johannes, in der überwiegend Menschen mit psychischen und geistigen Behinderungen leben und betreut werden, schwingen allerorts mit. Die bisher ausgewiesene Vorrangfläche stellt sowohl für die örtliche Bevölkerung als auch für die Betreuten ein beliebtes Naherholungsgebiet dar – ein Rückzugsort, der durch die Realisierung eines potenziell lauten Windparks unwiederbringlich verloren gehen könnte. Gerade Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen gelten dabei als sehr sensibel, könnten unter den Belastungen durch Lärm und visuelle Reize besonders leiden.
Verbände und Mandatsträger beteiligen sich an der Unterschriftenliste
Doch nicht nur private Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde meldeten sich zu Wort – auch rechtlich fundierte und politisch gewichtige Beiträge wurden beim Planungsverband eingereicht:
· Eine ausführliche rechtsgutachtliche Stellungnahme des Fachanwalts Armin Brauns, der durch die BI mandatiert wurde. · Eine weitere Stellungnahme durch die von der Gemeinde beauftragten Fachanwälte Robert Praßler und Simon Bulla. · Eine Stellungnahme des Landtagsabgeordneten Wolfgang Fackler, die auf einen Einklang zwischen Bevölkerung, Gemeinde, Natur- und Artenschutz und Windkraft beziehungsweise deren Vorranggebiete verweist. · Einwendungen durch den Verein für Landschaftspflege & Artenschutz in Bayern (VLAB). · Ein arten- und vogelschutzrechtlicher Einspruch des Landesbunds für Vogelschutz (LBV), der Unverständnis über die Entscheidung des Planungsverbandes zum Ausdruck bringt, wie an einem derart sensiblen Standort ein Vorranggebiet geplant werden kann. Die Bürgerinitiative wertet die hohe Anzahl und Substanz der eingereichten Einwendungen als deutliches Signal und appelliert an die Verantwortlichen, die vorgebrachten Argumente sorgfältig zu prüfen – mit der konsequenten Schlussfolgerung, dass ein alternativer Standort unausweichlich ist. (AZ)
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