Prügel-Vorwürfe: Weitere Widersprüche im Prozess gegen Polizisten
Plus Zwei Polizisten der Inspektion Donauwörth sind nach einem Vorfall im dortigen Bezirkskrankenhaus angeklagt. Ein "Ereignisbericht" lässt nun aufhorchen.
Im Berufungsprozess gegen zwei Polizisten der Inspektion Donauwörth sind weitere Widersprüche zutage gekommen. Am dritten Verhandlungstag vor dem Landgericht Augsburg stand die Vernehmung der ehemaligen Pflegedienstdirektorin des Bezirkskrankenhauses Donauwörth im Mittelpunkt. Sie verfasste im Juni 2020 nach einem vermeintlichen Vorfall in der Klinik einen Bericht, der an den Vorgesetzten der beiden Beamten ging - und den viel diskutierten Fall ins Rollen brachte.
Die frühere Leiterin des Pflegediensts sagte in dem Prozess nun als Zeugin aus. Die Vorkommnisse am 22. Mai 2020 im Krankenhaus bekam sie selbst nicht mit, da sie im Urlaub weilte. Eine Krankenschwester informierte sie zwei Tage später über das Mobiltelefon per Textnachricht, dass in der Klinik etwas vorgefallen sei. Sie wisse nicht, wie sie damit umgehen solle. Ein an Händen und Füßen gefesselter Patient sei zunächst aus dem Rollstuhl gefallen, habe einen Polizisten angespuckt, der sei ins Stationszimmer gegangen, habe sich das Gesicht gewaschen, sei dann mit den Worten, der junge Mann werde ihm das büßen, wieder auf den Gang gelaufen und habe ihn geschlagen. Auch sonst hätten sich die Beamten alles andere als deeskalierend verhalten.
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Die Diskussion ist geschlossen.
die Frage ist doch auch ob die Schwester die die schweren Belastungen ausgesprochen hat nicht mit dem Besoffenen Straftäter näher bekannt ist und ihn so ein bisschen vor Strafe schützen kann
Merkwürdige Widersprüche. Warum diese Ungereimtheiten nicht bereits beim 1. Prozess ans Tageslicht gekommen oder wurde gar schlampig ermittelt zu Ungunsten der beiden Polizisten. Und wieder der arme betrunkene Patient; der darf spucken schlagen usw und der Betroffene muss das demütig und verständnisvoll über sich ergehen lassen; in USA so ein Mensch eine Spuckhaube überstülpt. Die Pflegedientsleiterin trifft meines Erachtens eine erhebliche Mitschuld; als Vorgesetzte hätte sie den Bericht sorgfältig prüfen müssen bevor sie ihn weiter weiter gegeben hat. Eine Entschuldigung und Bedauern reicht da nicht aus; zumal sie bei dem Vorfall nicht zugegen war.