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Grabgebühren in Donauwörth steigen um fast 100 Prozent – Die neuen Kosten im Überblick

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Grabgebühren in Donauwörth steigen deutlich

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    Grabstellen in Donauwörth - im Bild der städtische Friedhof - werden fortan merklich teurer.
    Grabstellen in Donauwörth - im Bild der städtische Friedhof - werden fortan merklich teurer. Foto: Thomas Hilgendorf

    Gräber in Donauwörth werden deutlich teurer. Der Stadtrat hat nach einem langen und aufwendigen Planungsprozess der Verwaltung jetzt die Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Die Änderung war nach Ansicht der Verwaltung dringend erforderlich, da im Zuge der Neuorganisation des Bestattungs- und Friedhofswesens eine Gebührenüberprüfung und -kalkulation durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband durchgeführt worden war. Dazu kommt: In Donauwörth wird zum 1. Juli der städtische Bestattungsdienstes eingestellt.

    Zuletzt wurde eine Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen vor gut sieben Jahren durchgeführt. Der Stadtrat beschloss damals eine Gebührenstruktur mit einem Kostendeckungsgrad von 80 Prozent - eine Anpassung erfolgte in der Zwischenzeit nicht, wie Simon Srownal von der Verwaltung jüngst im Stadtrat erläuterte.

    Baustoffe wie Kalk sind teurer geworden

    Warum die Gebühren nun deutlich steigen müssen, hat, wie die Verwaltung und der Prüfungsverband berichten, folgende Gründe: Zuvorderst sind hier die gestiegenen Personalkosten im öffentlichen Dienst, bedingt durch Tariferhöhungen, zu nennen. Zudem gebe es „allgemeine Kostensteigerungen“, die durch die Inflation getrieben würden, „insbesondere im Bereich der Baustoffe“. Preissteigerungen beim Kalk seien hierfür ein Beispiel. Auch die neu geschaffene Friedhofshalle schlägt zu Buche.

    Auf der anderen Seite fallen nun Personalkosten aufgrund der Einstellung des städtischen Bestattungsdienstes weg. Zudem gibt es Einnahmen aus der Vermietung der Räumlichkeiten an der Aussegnungshalle Letztgenannte Faktoren hätten sich bereits positiv auf die neue Gebührenhöhe ausgewirkt, sprich: Sonst wäre es wohl noch teurer geworden. Hinzu komme, dass durch die beschlossene „Einrichtungseinheit“ - die Bündelung der Friedhöfe Auchsesheim, Berg, Donauwörth, Riedlingen, Zirgesheim und des Naturfriedhofs zu einer öffentlichen Einrichtung - eine gemeinsame Gebührenkalkulation möglich sei.

    Stadt Donauwörth: Kostendeckung ist Vorschrift

    Diese ergab im Vergleich zur getrennten Kalkulation laut Stadt „ein bürgerfreundlicheres Ergebnis“, die Gebührensätze fielen im Rahmen dieser Mischkalkulation also insgesamt etwas niedriger aus als befürchtet. Durch die neu errechneten Gebührensätze wird nun ein Kostendeckungsgrad von 100 Prozent erreicht, es ist also fortan kein sogenanntes „Draufzahl-Geschäft“ für die öffentliche Hand mehr. So ist es bei kostenrechnenden Einrichtungen, wie Friedhöfen, auch gesetzliche Vorgabe, wie die Verwaltung weiter erläuterte.

    Die ebenfalls beschlossene Überprüfung der Gebührensituation für das Haushaltsjahr 2027 biete zudem „die Gelegenheit, die Gebühren an die dann bestehende Situation anzupassen und gegebenenfalls auch eine Senkung beschließen zu lassen“. Dabei könne „die Entwicklung im Bestattungsbereich, insbesondere die Anzahl der Erd- und Urnenbestattungen optimal berücksichtigt werden, sodass die Gebührenstruktur möglichst passgenau mit den tatsächlich entstehenden Kosten übereinstimmt“. Kurzum: Die Gebühren werden in regelmäßigen Abständen überprüft - und letztlich entweder angehoben und gesenkt.

    Wie teuer sind Gräber jetzt in Donauwörth?

    Die Grabnutzungsgebühren werden jeweils im Voraus für die Nutzungsdauer - Grundlage ist hier die jeweilige Ruhezeit - erhoben. Das bedeutet, dass sich die Erhöhung der Grabnutzungsgebühren auf bereits bestehende Nutzungsverhältnisse lediglich im Falle der Verlängerung der Nutzungszeit auswirken wird. In erster Linie greift die Gebührenerhöhung bei neuen Sterbefällen ab Inkrafttreten der Satzung, wobei die Gebühren dann wieder für die gesamte Nutzungszeit (bei Erdbestattungen beträgt die Ruhezeit 20 Jahre) zu entrichten sind. Eventuelle Gebührenänderungen während der Nutzungszeit wirken sich nicht auf die „Nutzungsberechtigten“, also die zahlenden Angehörigen, aus.

    Doch um welche Beträge geht es für die Angehörigen nun konkret? Hier einige Beispielrechnungen anhand der neuen Gebühren für ein Erdwahlgrab, ein Urnenwahlgrab und eine Urnennische für zwei Urnen:

    • Erdwahlgrab: bisherige Gebühr pro Jahr: 33 Euro (bei 100 Prozent Kostendeckung wären dies laut Verwaltung 41 Euro gewesen). Künftige Gebühr pro Jahr: 60 Euro.
    • Urnenwahlgrab: bisher pro Jahr: 47 Euro (bei 100 Prozent Kostendeckung wären es bislang 59 Euro gewesen). Künftige Gebühr pro Jahr: 87 Euro.
    • Urnennische für zwei Urnen: bisherige Gebühr pro Jahr: 104 Euro (bei 100 Kostendeckung wären es bis dato 130 Euro gewesen). Künftige Gebühr pro Jahr: 167 Euro.

    Nach Auskunft des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bewegten sich die Gebühren jetzt ihrer Höhe nach im Vergleich zu anderen Kommunen „im bayernweiten Durchschnitt“ und fielen damit nicht mehr aus dem Raster.

    Da der städtische Bestattungsdienst zum 1. Juli eingestellt wird, sind Angehörige aufgefordert, ab sofort einen privaten Dienstleister zu suchen. Wie Stadtsprecher Mirko Zeitler mitteilt, gebe es nun ein entsprechendes Dienstleistungsunternehmen in Donauwörth - es könne aber grundsätzlich jede private Bestattungsfirma beauftragt werden.

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