Betrug mit Immobilien? - Rentner aus Harburg geht in Revision
Plus Ein 68-Jähriger aus Harburg wendet sich erneut gegen eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe.
Gibt es einen weiteren Prozess im Verfahren gegen einen 68-jährigen Rentner aus Harburg, dem Betrug bei Immobiliengeschäften vorgeworfen wird? Anfang Dezember hatte das Augsburger Landgericht die Berufung des Angeklagten gegen eine Verurteilung des Amtsgerichts Nördlingen aus dem Jahr 2019 verworfen und eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren Gefängnis bestätigt. Inzwischen hat der Angeklagte auch gegen dieses Urteil Revision zur nächsthöheren Instanz beantragt. Sollten die obersten Richter also vom Angeklagten benannte Verfahrensfehler des Augsburger Landgerichts bestätigen, könnte die Angelegenheit erneut verhandelt werden.
Betrugsvorwurf: Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert
Wie berichtet, hatte die Verteidigung des 68-Jährigen vor dem Landgericht auf Freispruch plädiert, da sich der Mann bei den angeklagten Vorfällen nicht bereichert hatte. Der Angeklagte habe Geld, welches er im Zusammenhang mit drei geplanten Immobilienaktionen als "Reservierungsgebühr" oder "Darlehen" eingefordert hatte, insgesamt rund 20.000 Euro, zurückerstattet. Staatsanwaltschaft und Gericht hatten hingegen auf Betrug erkannt, die Berufung gegen das Urteil des Nördlinger Amtsgericht war verworfen worden. Übrig blieb eine Gesamt-Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren, wobei auch ein Verkehrsdelikt miteinbezogen worden war.
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