Marihuana: Eigengebrauch oder Handel?
Bei einem 25-Jährigen aus dem Jura-Bereich entdeckt die Polizei 57 Gramm Marihuana. So endet der Prozess
Ein 25-Jähriger aus dem Jura-Bereich musste sich vor dem Amtsgericht in Nördlingen wegen vorsätzlichen Handels und Besitzes von Marihuana verantworten. Den Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen hatte er im Vorfeld nicht akzeptiert. Richter Gerhard Schamann stellte klar: „Das war noch der Corona-Bonus.“ Die geringere Strafe sollte verhindern, dass es zu einer Verhandlung vor Gericht kommt.
Im Dezember im vergangenen Jahr war der Mann bei einer Verkehrskontrolle in Wemding Beamten aufgefallen. Die Indizien für Drogenkonsum waren recht eindeutig: nervös, langsame Reaktionen, große Pupillen. „Er hat aber gleich den Konsum zugegeben und von sich aus angegeben, dass er auch noch Marihuana zu Hause hat“, berichtet einer der Polizisten der Inspektion Donauwörth in seiner Zeugenaussage. Nach einer freiwilligen Blutentnahme fanden die Beamten am angegebenen Wohnort knapp 57 Gramm Marihuana in fünf Tütchen verschweißt.
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