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„Käthe Kruse: Wie ein Urteil die Spielzeugindustrie revolutionierte“

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Neue Sonderausstellung: Als Käthe Kruse vor 100 Jahren Rechtsgeschichte schrieb

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    Puppe und Bär Käthe Kruse
    Puppe und Bär Käthe Kruse Foto: Kirsten Göbner/Stadt Donauwörth

    Ein Grundsatzurteil des Reichsgerichts Leipzig versetzte vor 100 Jahren die deutsche Spielwarenindustrie in helle Aufregung. Erstmals wurde einem Kinderspielzeug, der Käthe-Kruse-Puppe, künstlerischer Urheberschutz gewährt. Anfang der 1920er Jahre hatte sich Käthe Kruse gerade erfolgreich als Herstellerin hochwertiger, handgefertigter Spielpuppen auf dem Spielzeugmarkt etabliert. Doch die Konkurrenz wollte auch ein Stück vom Kuchen: Andere Spielzeughersteller begannen, qualitativ minderwertige Nachahmungen zu verkaufen, die sie sogar offen als preiswerte „Imitationen der Käthe Kruse Puppen“ bewarben. Ein frontaler Angriff, den Käthe Kruse weder akzeptieren konnte noch wollte.

    Neben massiven Umsatzeinbußen fürchtete sie vor allem, dass der hervorragende und hart erarbeitete Ruf ihrer Puppen nachhaltig beschädigt werden könnte. Also klagte die Unternehmerin und führte mehrere Zivilprozesse. Besonders einer davon sorgte für Aufsehen: Ihre Auseinandersetzung mit der Nürnberger Firma Bing, dem damals weltgrößten Spielwarenproduzenten. Ausgerechnet gegen diesen Giganten der Spielzeugindustrie gelang es Kruse, 1925 vor dem Reichsgericht Leipzig ein Grundsatzurteil zu erstreiten. Mit diesem höchstrichterlichen Urteil schrieb Käthe Kruse Rechtsgeschichte. Als erster Spielzeughersteller überhaupt erhielt sie für ihre Puppen künstlerischen Urheberschutz.

    Kruses Konkurrenten mussten die Plagiate vom Markt nehmen

    Kruses Nachahmer waren gezwungen, die – nun als solche anerkannten – Plagiate vom Markt nehmen. Die Bezeichnung „Käthe-Kruse-Puppen“ blieb ausschließlich den Stadt Donauwörth Qualitätsspielwaren aus ihrer Manufaktur vorbehalten. Teilweise mit weitreichenden Folgen: Die kleine Kunstpuppenfabrik von Günther Heine aus Bad Kösen zum Beispiel ging an dem Urteil zugrunde. Die Firma der Gebrüder Bing überstand den Prozess jedoch. Das Unternehmen hatte aber auch weitaus mehr zu bieten als Imitationen der Käthe-Kruse-Puppen: Von detailreich gefertigtem Blechspielzeug bis hin zu Teddybären bediente es nahezu alle Kinderwünsche.

    Spannende Firmengeschichte an zwei Orten: in Donauwörth und in Freinsheim

    Anlässlich dieser Ereignisse vor 100 Jahren haben sich das Käthe-Kruse-Puppen-Museum Donauwörth und das Bing-Museum in Freinsheim zusammengetan und zeigen zwei gemeinschaftlich konzipierte Ausstellungen. Sie präsentieren an beiden Orten die spannende Firmengeschichte von Bing und verschiedene Spielzeug-Raritäten. Außerdem geben sie Einblick in das Leben und Werk von Käthe Kruse als mutige Unternehmerin und innovative Puppenschöpferin. Seltene Bing-Künstlerpuppen und andere Plagiate werden neben den originalen Käthe-Kruse-Puppen ausgestellt und laden zum direkten Vergleich ein. So bekommen alle Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, sich selbst ein Urteil zu bilden.

    Die Sonderausstellung: „Kruse gegen Bing – 100 Jahre Kunstschutz für Spielzeug“ ist vom 1. Mai bis 14. September im Käthe-Kruse-Puppen-Museum (Pflegstraße 21 a, Donauwörth) zu sehen. Sie ist geöffnet: Dienstag bis Sonntag von 11 bis 18 Uhr, auch an Feiertagen. Mehr dazu unter www.kaethe-kruse-puppenmuseum.de. Das Spielzeughaus (Bing-Museum Freinsheim, An der Bach 9, Freinsheim) ist geöffnet von Donnerstag bis Dienstag, jeweils 14 bis 18 Uhr. Informationen unter www.spielzeugmuseum-freinsheim.de. (AZ)

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