Plus Der Polizisten-Fall zeigt, wohin schlampige Ermittlungen führen können. Deshalb ist das Urteil eine Mahnung für Ermittler und Richter, kommentiert Wolfgang Widemann.
Der zweite Prozess gegen zwei Polizisten der Inspektion in Donauwörth hat eines gezeigt: In dem Verfahren ist einiges schiefgelaufen. Die nachlässigen Ermittlungen des Landeskriminalamts sind greifbar. Die Behörde hielt es nicht einmal für nötig, Fotos vom vermeintlichen Tatort zu machen. Dabei sind solche Bilder normalerweise in jedem noch so kleinen Fall Standard. Die Beamten vernahmen auch nicht alle Personen, die an jenem Abend in der Klinik an dem Geschehen beteiligt waren. In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Nördlingen ging es dann ganz schnell. Der Patient wurde nicht als Zeuge geladen. Er könne sich sowieso an nichts erinnern, hieß es. In zweiter Instanz war der junge Mann dabei - und konnte vor dem Landgericht durchaus etwas sagen.
Existenzangst pur für die Polizisten, die am Ende freigesprochen wurden
Man kann sich kaum vorstellen, was die beiden angeklagten und jetzt freigesprochenen Beamten in den vergangenen 20 Monaten durchgemacht haben. Existenzangst pur. Der Hauptbeschuldigte war schon fast soweit, vor dem Landgericht ein Geständnis abzulegen - nur um endlich Ruhe zu haben. Lediglich die Erkenntnis, möglicherweise auch bei einer dann geringeren Strafe den Job zu verlieren, bewog ihn, auch noch die vier Prozesstage vor dem Landgericht durchzustehen.
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