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Kommunalwahlen: Wähler nutzen Briefwahl im Landkreis Donau-Ries

Landkreis Donau-Ries

XXL-Wahlzettel und viel Briefwahl: So läuft die Kommunalwahl im Donau-Ries-Kreis an

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    Zahlreiche Wählerinnen und Wähler im Landkreis Donau-Ries haben ihre Wahlbenachrichtigungen bereits bekommen. Viele haben sich auch schon für eine Briefwahl entschieden.
    Zahlreiche Wählerinnen und Wähler im Landkreis Donau-Ries haben ihre Wahlbenachrichtigungen bereits bekommen. Viele haben sich auch schon für eine Briefwahl entschieden. Foto: Wolfgang Widemann

    Der Wahlkampf geht in seine heiße Phase. In gut drei Wochen stehen die Kommunalwahlen an, bei denen die Menschen in Bayern aufgerufen sind, Landrat, (Ober-)Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderäte zu wählen. Viele der rund 109.000 Wahlberechtigten im Landkreis Donau-Ries werden ihre Kreuzchen bereits vor dem 8. März gemacht haben, denn die Auswahl an Kandidaten ist enorm.

    Während Tausende von Wahlplakaten mit den Konterfeis der Kandidaten an den Straßenrändern platziert sind, Bewerber von Haustür zu Haustür gehen, Veranstaltungen in großen Sälen und kleinen Vereinsheimen stattfinden sowie Kommunalpolitiker oder solche, die es werden wollen, an Infoständen mit der Bevölkerung ins Gespräch kommen wollen, herrscht in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Hochbetrieb. In den vergangenen Wochen wurden von dort die Wahlbenachrichtigungen versendet. Wenn dies noch nicht geschehen ist, haben die Städte und Gemeinden noch bis 15. Februar dazu Zeit. Die Bürger können dann ihre Briefwahlunterlagen anfordern. Das geschieht bereits massenweise.

    In den Ortsteilen der Stadt Harburg gibt es am 8. März keine Wahllokale mehr

    Im Rathaus der Stadt Harburg gingen bis Dienstagnachmittag bereits über 2000 Briefwahlanträge ein. Damit hat sich schon fast die Hälfte der gut 4450 Stimmberechtigten für diesen Schritt entschieden. Die örtliche Wahlleiterin Sara Stadler geht davon aus, dass es noch deutlich mehr Briefwähler werden. Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 lag deren Quote bereits bei rund 80 Prozent. Deshalb reagierte der Stadtrat und beschloss im Mai, dass es bei den Kommunalwahlen 2026 in den Ortsteilen keine Urnenwahllokale mehr gibt (wir berichteten). Am 8. März werden für das gesamte Stadtgebiet nur noch zwei solche Lokale in der Harburger Schule eingerichtet. Wer nicht per Briefwahl abstimmt, muss an dem Sonntag dort hin. Wer dies nicht selbst bewerkstelligen kann, soll sich im Harburger Rathaus melden, so Bürgermeister Christoph Schmidt. Man werde für Betroffene einen Transfer zum Wahllokal organisieren.

    Wer sich für eine Briefwahl entscheidet, kann diese grundsätzlich bis 6. März, 15 Uhr, beantragen. Die ausgefüllten Briefwahl-Stimmzettel müssen bis zum Wahltag spätestens bis 18 Uhr bei der jeweiligen Kommune im Rathaus eingegangen sein.

    Die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten ist groß. Allein für den Kreistag bewerben sich 558 Personen auf elf Listen mit jeweils bis zu 60 Namen. Entsprechend eindrucksvoll ist der Wahlzettel für den Kreistag: Er ist laut Landratsamt 1,26 Meter breit und 70 Zentimeter hoch.

    Wähler haben so viele Stimmen, wie Mitglieder für das jeweilige Gremium zu wählen sind

    Jeder Wahlberechtigte hat zur Wahl des Bürgermeisters und des Landrats jeweils eine Stimme. Für den Kreistag und den jeweiligen Stadt- oder Gemeinderat haben die Wähler grundsätzlich so viele Stimmen, wie Kreistags-, Stadtrats- oder Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Wie viele Stimmen jeweils vergeben werden können, steht laut Landratsamt ganz oben auf dem Stimmzettel. Einzelnen Bewerbern können bis zu drei Stimmen gegeben werden. Eine vorgeschlagene Liste kann über das Listenkreuz auch als Ganzes angenommen werden, so die Behörde. Dadurch erhält jede sich bewerbende Person in der darin aufgeführten Reihenfolge eine Stimme.

    Klingt alles ein bisschen kompliziert. Deshalb besteht die Gefahr, dass die Wahlzettel falsch ausgefüllt und somit ungültig werden. Ein recht häufiger Fehler ist, dass versehentlich zu viele Stimmen verteilt werden.

    Bewirbt sich nur ein Kandidat für das Amt des Bürgermeisters, können die Wähler eine andere wählbare Person auf den Stimmzettel schreiben. Ähnlich verhält es sich für den seltenen Fall, dass für den Gemeinderat nur eine Liste aufgestellt ist. Diese kann um maximal so viele Personen ergänzt werden, wie Ratsmitglieder zu wählen sind. In diesem Fall darf aber kein Bewerber, der bereits auf der Liste steht, angekreuzt werden. Dies ist zum Beispiel in Rögling der Fall, wo sich neun Kandidaten aufstellen ließen. In anderen, größeren Kommunen geht die Zahl der Bewerber hingegen in den hohen zweistelligen oder sogar dreistelligen Bereich.

    Wahlberechtigt sind nicht nur erwachsene deutsche Staatsbürger, sondern auch ausländische Mitbürger, die aus dem Bereich der Europäischen Union stammen. Um für einen Stadt- oder Gemeinderat kandidieren zu können, reicht es nach Angaben des Landratsamts übrigens, dass ein Bewerber in der jeweiligen Kommune seinen Zweitwohnsitz hat.

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