Nach Geflügelpest in Bayern: Auflagen für Halter im Donau-Ries-Kreis
Das Landratsamt warnt vor einem vermehrten Auftreten des hochansteckenden H5N1-Erregers. Geflügel-Märkte sind vorübergehend verboten. Das müssen Halter beachten.
Ende Oktober gab es bei einigen Enten, die im Landkreis Miltenberg hobbymäßig gehalten wurden, einen ersten Ausbruch der Geflügelpest mit dem Namen HPAI (hochpathogene aviäre Influenza). Drei weitere Fälle kamen seitdem in Bayern dazu. Seit Juni 2022 sind in Deutschland 294 neue Fälle von HPAI bei Wildvögeln festgestellt worden, überwiegend bei Koloniebrütern in den Küstenregionen (Seeschwalben, Möwen, Kormorane, Basstölpel), sowie bei Gänsen, Enten und Schwänen. Außerdem wurden seitdem bundesweit 63 Ausbrüche von HPAI in Geflügelbeständen gemeldet. Die bayerischen Landratsämter erlassen deshalb eine Allgemeinverfügung für Geflügelhalter mit bis zu 1000 Tieren. An diese Haltungs- und Hygieneregeln müssen sie sich im Landkreis Donau-Ries halten:
- Die Besitzer werden dazu angehalten, Ställe und sonstige Standorte gegen Zutritt durch Unbefugte zu sichern.
- Weiterhin ist darauf zu achten, dass betriebsfremde Personen die Ställe ausschließlich in adäquater Schutzkleidung betreten und diese nach Verlassen der Gehege unverzüglich abgelegt, gereinigt, desinfiziert oder entsorgt wird.
- Ebenso gereinigt und desinfiziert werden müssen Einrichtungen und Gegenstände in den Ställen, Verladeplätze und Gerätschaften nach erfolgter Ein- oder Ausstallung sowie Fahrzeuge und Maschinen, die für den Geflügeltransport oder die Geflügelhaltung eingesetzt werden. Eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände und zum Wechseln und Desinfizieren von Kleidung ist bereitzustellen.
- Weitere notwendige Maßnahmen sind die ordnungsgemäße Bekämpfung und Dokumentation von Schadnagern und die regelmäßige (mindestens monatliche) Reinigung der Verwahrstelle von verendetem Geflügel.
- Das Landratsamt weist zusätzlich auf das generelle Fütterungsverbot von Wildvögeln im gesamten Landkreis Donau-Ries hin. Zu den Wildvögeln zählen auch Eulen und Greifvögel, nicht aber Singvögel.
- Zudem sind Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel, ausgenommen Tauben, verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, im gesamten Gebiet des Landkreises Donau-Ries verboten.
Nach alle diesen Auflagen hat das Landratsamt auch eine gute Nachricht: Der aktuell auftretende Virustyp ist nicht auf den Menschen übertragbar, erklärt Doktor Thomas Kellner, Leiter des Veterinäramtes im Landratsamt Donau-Ries. Der Verzehr von Geflügel sei unbedenklich, solange das Fleisch ausreichend erhitzt und die allgemeine Küchenhygiene eingehalten werde. Bei den zuletzt untersuchten Wildvögeln im Landkreis konnte bislang kein Vogelgrippe-Virus nachgewiesen werden. Dennoch, so Kellner, sei es dringend notwendig, den Kontakt zwischen Haus- und Wildgeflügel zu minimieren, um das Einschleppen und Verbreiten des Krankheitserregers zu verhindern.
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