Sozialversicherungsbeiträge frühzeitig überweisen
Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für Monat Dezember sind in diesem Jahr zwar erst nach den Weihnachtsfeiertagen fällig, nämlich am 28. Dezember. Dennoch empfiehlt die AOK Donauwörth in einer Pressemitteilung, frühzeitig Maßnahmen für eine termingerechte Beitragszahlung zu treffen. Sie weist Arbeitgeber und Steuerkanzleien darauf hin, dass die Zahlungen bereits am 28. Dezember bei den Einzugsstellen eingegangen sein müssen.
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