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Nachtlandegenehmigung für Flugplatz Genderkingen verlängert

Genderkingen

Nachtlandegenehmigung für Flugplatz Genderkingen verlängert

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    In Genderkingen dürfen bestimmte Flugzeug und Hubschrauber auch nachts landen.
    In Genderkingen dürfen bestimmte Flugzeug und Hubschrauber auch nachts landen. Foto: Barbara Wild (Archivbild)

    Einstimmig gab der Gemeinderat die Zustimmung zur Nachtlandegenehmigung für die Motorflugsportgruppe als Betreiber des „Sonderlandeplatzes“. Erster Bürgermeister Leonhard Schwab legte dem Gremium die bis Montag, 30. Juni, gültige Erlaubnis des Luftamtes vor. Darin sind die Flugzeuge und Hubschrauber einzeln bezeichnet; die Genehmigung ist stets befristet für ein Jahr.

    Vom Umfang wird sich nichts ändern. Vor allem geht es um die Nachtausbildung und zahlenmäßig eng begrenzte sonstige Starts und Landungen, die mit umfangreichen Auflagen beispielsweise zu Dokumentation und Sicherheit verbunden sind. (AZ)

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