Es waren ungewöhnliche Umstände an diesem Tag Ende Oktober 2024. Vor der Wirtschaftskammer des Amtsgerichts in Augsburg sollte eigentlich ein Prozess stattfinden – doch der Angeklagte erschien nicht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Insolvenzverschleppung vor. Der Unternehmer aus dem Donau-Ries-Kreis war für das Gericht und seine Rechtsanwältin telefonisch nicht zu erreichen. Seiner Rechtsanwältin hatte der Angeklagte ein Attest zukommen lassen – das ihm „Arbeitsunfähigkeit“, aber eben keine „Verhandlungsunfähigkeit“ bescheinigte. Beim Neubeginn des Prozesses war der Angeklagte nun anwesend. Was bei dem Termin herauskam.
Landkreis Donau-Ries/Augsburg
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