Der Prozess gegen einen jungen Mann wegen mehrerer tätlichen Delikte ist am Mittwoch ins Stocken geraten. Der 20-Jährige, der an Handschellen von zwei Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt wurde, muss sich wegen Diebstahl, räuberischer Erpressung und Körperverletzung in vier Fällen vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Im Zentrum der Verhandlung steht ein räuberischer Überfall mit einem Baseballschläger in Bäumenheim, den der Angeklagte allerdings abstreitet. Warum das Urteil noch auf sich warten lässt.
Der Mann aus Niedersachsen, der bei dem Angriff verletzt wurde, berichtete von dem Überfall: Er sei nur auf der Durchreise dort gewesen. Am Sportplatz in Bäumenheim habe er angehalten, um einen Geocache zu suchen, so der 45-Jährige. Dabei handelt es sich um einen versteckten Behälter, der Teil einer Art modernen Schatzsuche mittels GPS ist. Als er, laut eigener Aussage, nach erfolgloser Suche am Waldrand auf den Parkplatz zurückkehrte, lauerten ihm drei Maskierte auf und griffen ihn mit Pfefferspray und einem Baseballschläger sowie ihren Fäusten an. Der Mann erlitt eine Platzwunde am Hinterkopf und mehrere Prellungen am Rücken und den Oberarmen. Als er sich in sein Auto retten konnte, fügte ihm einer der Angreifer eine weitere Platzwunde am Auge zu. Der Verletzte konnte fliehen und erstattete Anzeige.
Prozessauftakt gegen Nördlinger: Wichtige Zeugen waren nicht geladen
Der Verteidiger Dr. Wolfgang Staudinger teilte zu Prozessbeginn mit, dass sein Mandat drei der vier Vorwürfe - Diebstahl von Kabeln und Betäubungsmitteln sowie Körperverletzung durch zwei Faustschläge - einräumt. Zu dem räuberischen Überfall mit dem Baseballschläger werde der 19-Jährige allerdings keine Aussage machen.
Da Richterin Huber ein vollumfängliches Geständnis von dem Angeklagten erwartete, waren die mutmaßlichen Mittäter nicht als Zeugen geladen. Verteidiger Staudinger wiederholte auf Nachfrage der Richterin zu dem Vorfall in Bäumenheim mehrfach: „Dazu wird sich mein Mandant nicht äußeren.“ Richterin Huber kritisierte dieses Verhalten scharf. Für eine Bewertung des Vorfalls sei es essenziell zu wissen, wer federführend gewesen sei. „Auf solche Typen sollte man sich nicht einlassen, wenn man nachher nicht den Mut hat, die Hosen herunterzulassen“, so Huber.
Trotz der Aussagen des Opfers und mehrerer Polizeibeamten konnte das Gericht aufgrund der Aussageverweigerung kein Urteil fällen. Die Hauptverhandlung wurde daher unterbrochen und die Ladung der mutmaßlichen Komplizen als Zeugen für den Fortsetzungstermin bestimmt.
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