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Schützenfest Donau-Ries: Komplott um Vergewaltigungsvorwurf vor Gericht

Landkreis Donau-Ries

Vom Flirt zu Vergewaltigungsvorwürfen: Abgekartetes Spiel beim Schützenfest?

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    Vor dem Amtsgericht Nördlingen mussten sich zwei Angeklagte verantworten, die sich nach Überzeugung des Richters einen schlimmen Plan zurecht gelegt hatten.
    Vor dem Amtsgericht Nördlingen mussten sich zwei Angeklagte verantworten, die sich nach Überzeugung des Richters einen schlimmen Plan zurecht gelegt hatten. Foto: Barbara Würmseher

    Wollte sie einem beruflichen Konkurrenten Schaden zufügen? Hatte sie vor, den Kollegen ihres Chefs durch eine erfundene Vergewaltigung auszuschalten? Einen Mitbewerber auf engstem Raum in einer Landkreis-Kommune? - Denkbar ist ein solches Motiv und kommt im Prozess vor dem Amtsgericht Nördlingen auch so zur Sprache. Es ist jedoch, wie Jugendrichter Andreas Krug bemerkt, „durch nichts belegt“. Durch keine Beweise, keine Einlassung der Angeklagten etwa, schon gar nicht durch ein Geständnis.

    Die 22-Jährige schweigt konsequent während der gesamten Verhandlung - ebenso ihr Komplize, ein 21-Jähriger. Beide sitzen wegen falscher Verdächtigung auf der Anklagebank. Beide kommen ohne anwaltliche Unterstützung. Wäre ihre Version der Geschichte durchgegangen, hätte sie dramatische Folgen gehabt: Ein 38-jähriger Unternehmer wäre – so Staatsanwältin Rosa Landenberger-Schneider – womöglich zu einer „erheblich hohen Freiheitsstrafe“ verurteilt worden. Oder, wie Krug es zuspitzt: „Er hätte einpacken können.“

    Es war ein abgekartetes Spiel beim Schützenfest

    Es kam anders: Die Polizei war bei diversen Vernehmungen im Zuge ihrer Ermittlungen stutzig geworden, fand Ungereimtheiten, unlogisches Verhalten und entlockte dem Komplizen der 22-Jährigen letztlich dann auch die Aussage, es habe sich um ein abgekartetes Spiel gehandelt. Ein abgekartetes Spiel, das sich in der Nacht zum 1. Mai 2025 in einem Dorf zugetragen hatte. Dort wurde ein ausgelassenes Schützenfest gefeiert, Alkohol floss, es gab einen heißen Flirt zwischen der 22-Jährigen und dem 38-Jährigen und am Ende den Hilferuf per WhatsApp an den wartenden Komplizen: „Ruf die Polizei!“

    Das ungleiche Paar war sich zuvor im Festzelt über den Weg gelaufen, hatte geplaudert, miteinander gefeiert, sich geküsst, angefasst, getrunken. Durch die beruflichen Verbindungen waren die beiden einander schon zuvor flüchtig bekannt, jetzt wurden die junge Frau und der Konkurrent des Chefs miteinander intim. Gegen 3 Uhr morgens verließen sie das Festareal zu Fuß zu einem fatalen Finale.

    Vieles war komisch

    „Sie hatte noch mit ihrem Kumpel geredet“, erinnert sich später der 38-Jährige im Zeugenstand, „ist dann zu mir zurück gekommen und hat gesagt: Komm mit, da ist ein guter Platz, den ich dir zeigen kann.“ Nervös kam sie ihm vor, sie habe was in ihr Handy getippt und vieles sei komisch gewesen, als sie ihn an der Hand genommen und mit sich gezogen habe durch eine schlafende Wohnstraße bis an deren Ende, wo es einvernehmlich zu Oralsex gekommen sei.

    Heute ist er der Überzeugung: „Sie hat mich in eine Falle gelockt.“ Am anderen Ende dieser Falle saß der Komplize. Dem hatte sie um 3.25 Uhr geschrieben: „Ruf die Polizei!“ - Als die alarmierten Beamten dann kamen, die beiden auf dem Weg antrafen und getrennt voneinander vernahmen, gab es viele Übereinstimmungen und nur einen gravierenden Unterschied: Er sagte, alles sei einvernehmlich passiert, sie sprach von unfreiwilligem Sex.

    Zunächst stand der Vorwurf von Vergewaltigung im Raum

    Die ganze Maschinerie der Ermittler kam in Gang. Sie gingen von versuchter Vergewaltigung aus, fesselten den 38-Jährigen und nahmen ihn zur Kripo nach Augsburg mit. Die junge Frau und ihr Freund wurden ebenfalls einvernommen. Schon bald machte das vermeintliche Opfer einen unglaubwürdigen Eindruck. „Für mich war in ihrem Verhalten und in ihren Aussagen vieles nicht nachvollziehbar“, schildert ein Polizist als Zeuge. „Fast so, als wolle sie ihn aufs Glatteis führen.“ Ein anderer Kripo-Kollege kommt zur Überzeugung: „Was sie sagte, klang alles so kurios und ergab wenig Sinn.“ Am Ende waren die Zweifel groß. Und bei der Durchsuchung der Wohnungen räumte der Komplize der 22-Jährigen schließlich ein, „dass alles in Absprache stattgefunden hat.“

    Richter Andreas Krug spricht die beiden Angeklagten am Ende der Verhandlung schuldig der falschen Verdächtigung beziehungsweise der Beihilfe dazu. Er verurteilt die 22-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten mit Bewährung (Bewährungszeit drei Jahre) und einer Geldauflage von 2000 Euro. Der 21-Jährige muss 2000 Euro Geldbuße zahlen, einen Freizeitarrest absolvieren und Beratungsgespräche besuchen. „Was Sie bei der Polizei erzählt haben, passt hinten und vorne nicht zusammen“, so Vorsitzender Andreas Krug in seiner Begründung an die beiden gerichtet. „Ich bin zu 100 Prozent überzeugt, dass es ein hinterfotziger Versuch war, ihm eine reinzuwürgen.“

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