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Sexuelle Belästigung in Donauwörther Bar: 56-Jähriger vor Amtsgericht in Nördlingen

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Prozess wegen sexueller Belästigung in Donauwörther Lokal

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    Am Amtsgericht in Nördlingen wurde der Fall der sexuellen Belästigung in einem Donauwörther Lokal verhandelt.
    Am Amtsgericht in Nördlingen wurde der Fall der sexuellen Belästigung in einem Donauwörther Lokal verhandelt. Foto: Wolfgang Widemann

    Ein Mann spricht eine Frau in einer Donauwörther Kneipe an, fragt nach ihrem Namen, ob sie Single sei und wenig später, ob sie mit ihm nach Hause gehen wolle – die Frau lehnt ab. Darüber sind sich alle einig. Doch endete die Anmache an diesem Punkt? Zum weiteren Verlauf gibt es verschiedene Aussagen. Weil er eine halb so alte Frau belästigt haben soll, stand ein 56-Jähriger aus Donauwörth nun in Nördlingen vor dem Amtsgericht.

    Betroffene des Vorfalls in Donauwörther Bar sagt vor dem Gericht als Zeugin aus

    Vor Gericht schilderte die Betroffene von dem aus ihrer Sicht unangenehmen Abend. Sie sei in das Lokal gegangen, um ein Cola-Weizen zu trinken. Wenig später habe sich der 56-Jährige neben sie gesetzt. „Die ersten zehn Minuten waren noch okay“, erzählte die 28-Jährige vor Gericht. Dann habe es plötzlich angefangen. Die Zeugin geriet ins Stocken. Es sei ihr unangenehm, darüber zu sprechen, sagte sie. „Keine Angst, wir sind ein Gericht, wir haben schon viele schlimme Dinge gehört. Hier errötet niemand“, beruhigte Richter Christoph Kern sie.

    Die Frau schilderte: Der Mann habe ihr unter das T-Shirt und an die Brust gefasst, außerdem habe er versucht, sie zu küssen: „Ich habe gesagt: Ich will das nicht, ich habe einen festen Freund.“ Das habe den Mann nicht beeindruckt: „Er meinte, das ist ihm Wurst.“ Sie habe auch sein Angebot, mit ihm nach Hause zu gehen, mit den Worten „Nein, ich möchte nicht“ abgelehnt. Das sei aber nicht alles gewesen, der Mann habe außerdem versucht, den Knopf ihrer Hose aufzumachen, und er habe sie gegen ihren Willen umarmt.

    Auf die Nachfrage des Verteidigers Max-Hermann Jäger, warum sie vorher bei ihrer Aussage gegenüber der Polizei angegeben hatte, dass der Mann ihr unter dem T-Shirt nur an den Bauch gefasst hätte, hatte die Frau keine Erklärung. „Den Unterschied zwischen Brüsten und Bauch kennen Sie?“, fragte Jäger. Zudem habe sich ihre Angabe der getrunkenen Cola-Weizen von zunächst vier oder fünf auf lediglich ein oder zwei reduziert. Und auch zu dem Vorfall mit dem Hosenknopf hatte die 28-Jährige bei der polizeilichen Vernehmung noch andere Angaben gemacht, monierte der Anwalt. Damals habe die Frau lediglich davon gesprochen, dass der Angeklagte dort hinfassen wollte, aber sie die Hand weggeschlagen hätte.

    Amtsgericht Nördlingen: Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße

    Der Angeklagte beteuerte vor Gericht, die Abweisung der Frau hingenommen zu haben. „Sie hat abgelehnt und ich habe es akzeptiert“, so der 56-Jährige. Ob er die Frau gezielt nach Sex gefragt habe, daran könne er sich nicht mehr erinnern. Auch auf die Frage, ob er sich an der Hose der Frau zu schaffen gemacht habe, antwortete er: „Ich kann mich nicht erinnern.“

    Rechtsanwalt Jäger sagte zum Verhalten seines Mandanten: „Das war sicherlich nicht die feine englische Art“. Er beantragte eine Einstellung des Verfahrens, gegebenenfalls gegen eine Geldauflage. Staatsanwalt Zehendner stimmte zu. Richter Christoph Kern stellte das Verfahren ein, mit der Auflage, der Angeklagte habe 1600 Euro an einen gemeinnützigen Verein in zwei Raten zu zahlen.

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