Wahlplakate beschmiert und zerstört
Auch in der Region gibt es im Vorfeld der Bundestagswahl immer wieder derartige Sachbeschädigungen. Wie das bestraft wird und was die Betroffenen dazu sagen.
Immer wieder werden Plakate der Parteien zur Bundestagswahl durch Schmierereien in Mitleidenschaft gezogen oder gar ganz zerstört. Das Beschmieren von Plakaten gilt laut Polizei strafrechtlich zunächst als Sachbeschädigung, die mit Geldstrafen geahndet wird. Sollte sich allerdings ein Kandidat allzu sehr verunglimpft fühlen, kann auch eine Beleidigungsklage daraus werden, die deutlich höhere Strafen nach sich zieht.
Grundsätzlich sind zwei Arten von Beschmierungen festzustellen: erstens Veränderungen aus „Spaß“ heraus wie Schnurrbärte, Brillen oder Monokel. Das Hitlerbärtchen dürfte in der Mitte zwischen reiner Schmierlust und dem zweiten Bereich liegen, nämlich dem politisch motivierten Ausdruck. Hier wird zum Teil systematisch gearbeitet; beispielsweise mit politischen Gegenparolen mittels Schablonen in Serie – offensichtlich nutzt man dabei auch hohe Leitern, um die Plakate zu erreichen.
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