Spieler können den Verein wechseln wie im Winter
Für Kicker, die sich einem anderen Verein anschließen wollen, geht im Juli und August das „Fenster“ auf. Dazu tagte die BFV-Arbeitsgruppe.
Die vom Bayerischen Fußball-Verband (BFV) infolge der Corona-bedingten Saisonunterbrechung eingesetzte Arbeitsgruppe „Vereinswechsel“ hat konkrete Vorschläge zum Thema im bayerischen Amateurbereich der Männer und Frauen präsentiert, die für die Vereine im Freistaat ein Höchstmaß an Schutz bieten.
Demnach soll es vor einer Fortsetzung der Saison ein Wechselfenster innerhalb des etablierten Zeitraums vom 30. Juni bis zum 31. August 2020 geben – allerdings zu den Modalitäten des Winterwechsel-Fensters. Das bedeutet, dass der abgebende Verein dem wechselwilligen Spieler bzw. der Spielerin grundsätzlich die Freigabe erteilen muss. Andernfalls greift eine sechsmonatige Sperre.
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