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  3. Staudheim: Fischseuche in Staudheimer Zucht ausgebrochen

Staudheim
18.10.2022

Fischseuche in Staudheimer Zucht ausgebrochen

In Staudheim sind in einer Fischzucht Forellen und Saiblinge von der Fischseuche IHN befallen.
Foto: Julian Leitenstorfer (Symbolbild)

In einer Teichanlage in Staudheim wurde das ansteckende Virus IHN festgestellt. Das Veterinäramt reagiert, ein Sperrgebiet wurde eingerichtet.

In einer Fischzucht in Rain-Staudheim ist eine ansteckende Fischseuche ausgebrochen. Wie das Veterinäramt Donau-Ries mitteilt, wurde um die Teiche ein Sperrgebiet und ein Überwachungsgebiet eingerichtet. Bei der Seuche, die besonders Forellen und Saiblinge befällt, handelt es sich um die Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN).

Das Sperrgebiet erstreckt sich auf das Gebiet zwischen Rain-Mittelstetten und Rain-Staudheim, im Norden begrenzt von der Bundesstraße 16, im Osten von der Landkreisgrenze zum Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, im Süden von der Bahnlinie und im Westen von den Mittelstettener Straßen „Am Kühgrund/Georgistraße“ in Verlängerung Richtung Norden.

Überwachungsgebiet umfasst zehn Kilometer um Staudheim

Das Überwachungsgebiet umfasst einen Umkreis von etwa 10 Kilometern um Rain-Staudheim und erstreckt sich auch auf ein Teilgebiet des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen.

Was bedeutet das für die Fischzüchter in dieser Region? Laut Landratsamt sind alle Besitzer und Betreiber von Aquakulturbetrieben, Angelteichen und sonstigen Fischweihern, vor allem im Sperr-, aber auch im Überwachungsgebiet verpflichtet, ihre Fischbestände unter Angabe des Standortes, der Anzahlen jeweils gehaltener Fischarten und der Nutzungsart beim Landratsamt Donau-Ries, Fachbereich Veterinärwesen zu melden. Das ist möglich unter der Telefonnummer: 0906/74-422 oder per E-Mail unter veterinaeramt@lra-donau-ries.de.

Das bedeutet das Sperrgebiet für Angelteiche rund um Staudheim

Im Sperrgebiet gelegene Aquakulturbetriebe, Angelteiche und Fischweiher unterliegen ab sofort der behördlichen Beobachtung: Sie sind nach näherer Anweisung des Veterinäramtes auf das Vorhandensein von IHN untersuchen zu lassen. Das Entnehmen/Verbringen aus sowie das Einsetzen von Fischen in im Sperrgebiet gelegene Fischbestände bedarf der vorherigen Genehmigung des Veterinäramtes. Im Überwachungsgebiet wird das Veterinäramt nur bei Bedarf zusätzliche, auch labordiagnostische Untersuchungen auf IHN durchführen oder anordnen.

Die „Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN)“ ist in der gewerblichen Fischhaltung eine der ökonomisch bedeutsamsten Virusinfektionen. Die Erreger verursachen große wirtschaftliche Schäden sowohl in Fischzuchtanlagen als auch in freien Gewässern. Der Wirtsbereich des IHN-Virus ist vorwiegend auf Salmoniden, also Forellen oder Saiblingen, beschränkt, andere Fischarten sind für IHN aber ebenfalls empfänglich oder können diese Erkrankungen übertragen (z.B. Hecht, Karpfen).

Was ist das Virus IHN?

Mögliche Übertragungswege sind die direkte Ansteckung von Fisch zu Fisch, wie nach Zukauf infizierter Fische sowie die indirekte Übertragung über (Teich-)Wasser, Menschen, Gerätschaften, Futter und Wildtiere. Die auffälligsten Symptome der IHN sind Absonderung von Fischen vom Schwarm, Dunkelfärbung der Haut, Hervortreten der Augen, Blutarmut (blasse Kiemen), Auftreibung des Leibes, Pseudokot (lange weißliche, aus der Darmöffnung hängende Auswürfe), Appetitlosigkeit sowie vielfältige Einblutungen auf und in Organen und Schleimhäuten. Die IHN kann auch symptomlos verlaufen, was die Erkennung und Bekämpfung erschwert. Der Erreger kann in Fischen dauerhaft verbleiben und unter bestimmten Bedingungen (z. B. niedrige Wassertemperaturen im Herbst, Stress etc.) wieder zum Krankheitsausbruch führen.

Die klinischen Symptome werden unter natürlichen Bedingungen bei niedrigen Wassertemperaturen von 8 bis 15 Grad ausgebildet. Die IHN gilt als anzeigepflichtige Tierseuche, betroffene Gewässer werden mit Diagnostik- und Bekämpfungsmaßnahmen belegt. Für andere Tierspezies und den Menschen ist das IHN-Virus ungefährlich. Symptomfreie Fische können bedenkenlos verzehrt werden.

Bei Auftreten einer oder mehrerer der beschriebenen Symptome in Ihrem Fischbestand wenden Sie sich bitte umgehend an das Landratsamt Donau-Ries, Fachbereich Veterinärwesen, Telefon: 0906/74-422, E-Mail: veterinaeramt@lra-donau-ries.de. (AZ)

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