Es geht mitunter um kleine Straßenstücke, doch für Anwohner können diese sehr teuer werden. Denn wenn eine Kommune eine Straße neu erschließt, müssen die Eigentümer der dortigen Grundstücke bis zu 90 Prozent der Kosten tragen. Doch ein Mann aus dem Donau-Ries-Kreis wollte einen entsprechenden Erschließungsbeitrag nicht akzeptieren. Er berief sich unter anderem auf ein Versprechen des damaligen Bürgermeisters der Kommune, dass er eine Art „Ermäßigung“ bekommen würde. Das Verwaltungsgericht Augsburg überzeugte diese Argumentation nicht.
Landkreis Donau-Ries
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