„Dem Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum (WFW) wird dem Grunde nach auferlegt, für die Dauer der Bewilligung einen Kostenbeitrag für die Mehrkosten der Abwasserbeseitigungsanlagen einschließlich Kanalisation der Gemeinde Genderkingen und dem Markt Kaisheim zu leisten, die durch die bewilligte Gewässerbenutzung veranlasst sind.“ Mit diesem Bescheid hat das Landratsamt Donau-Ries – wie im inzwischen beendeten Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Augsburg zugesagt – am 17. Dezember dem Antrag der beiden Kommunen entsprochen.
Genderkingen
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