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Familien-Urlaub
03.08.2021

Verreisen mit Kindern: Braucht das Baby auch einen Test?

Viele Familien sind verunsichert unter welchen Corona-Bedingungen sie mit ihren Kindern verreisen dürfen.
Foto: dpa

Plus Wie ist das mit ungeimpften Kindern geimpfter Eltern? Wir haben zusammengestellt, was es für die wichtigsten Reiseziele zu beachten gilt. Mit nützlichen Links

Die Hochsaison ist in vollem Gange und mit ihr die Frage: Was müssen Familien bei der Urlaubsreise beachten? Die Reiseregeln sind für sie ja noch mal komplizierter. Je nach Alter der Kinder und Reiseland gibt es gravierende Unterschiede. Benötigt ein Baby eine eigene digitale Einreiseanmeldung? Ab wann gilt eine Testpflicht? Und müssen Kinder vielleicht sogar in Quarantäne? Wir beantworten die wichtigsten Fragen für die wichtigsten Urlaubsländer.

  • Österreich Wer aus Deutschland kommt und getestet, geimpft oder genesen ist, darf problemlos einreisen und braucht auch keine Online-Anmeldung („Pre-Travel-Clearance“). Es reicht übrigens die erste Impfung! Mitreisende Kinder unter zwölf Jahren brauchen in Österreich keinen Test. Für die älteren gilt alles, was für den Rest der Familie gilt, zum Beispiel Online-Registrierung und Quarantäne, falls man als Kontaktperson behördlich in Isolation geschickt wird. Die endet dann, wenn sie auch für die Erwachsenen zu Ende ist.
  • Italien Italien zieht gerade die Zügel an, der steigenden Infektionszahlen wegen. Deutsche Urlauber müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Das gilt ab 6. August auch für Restaurant- und Museumsbesuche. Die Testpflicht entfällt für Kinder unter sechs Jahren. Für alle gilt die Pflicht zur Online-Einreiseanmeldung; Kinder kann man aber einfach als Mitreisende auf die eigene Meldung schreiben.
Wegen der steigenden Corona-Infektionen muss in Frankreich wieder Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Foto: Bob Edme, dpa
  • Frankreich In 14 Tagen von 10 auf 180: Über Frankreich hat sich atemberaubend schnell die vierte Welle aufgebaut. Nicht geimpfte Reisende aus Deutschland, die älter als elf Jahre sind, müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR- oder Antigentest vorweisen. Darüber hinaus ist eine Selbsterklärung („déclaration sur l’honneur“) auszufüllen. Der neue Gesundheitspass „pass sanitaire“ zum Eintritt in Restaurants, Kinos, Bahn und Flugzeug ist erst ab zwölf Jahren nötig. Zwischen 12 und 18 Jahren wird, so heißt es, „eine gewisse Flexibilität angewandt“.
  • Spanien Das Lieblingsbadeziel der Deutschen wurde am 26. Juli zum Hochinzidenzgebiet. Geimpfte muss das nicht groß stören, weil für sie die Quarantänepflicht bei Rückreise nach Deutschland nicht gilt. Ihre ungeimpften Kinder müssen dagegen nach dem Urlaub in Quarantäne. Einreisen kann man nach Spanien aktuell sogar ohne Test. Es ist nur ein Online-Formular zur Gesundheitskontrolle auszufüllen; der daraufhin generierte QR-Code ist bei Einreise vorzuzeigen. Das gilt auch für Babys! Sollte Deutschland aus spanischer Sicht wieder Risikogebiet werden, müssten Kinder unter zwölf Jahren keinen Impf-, Test- oder Genesenennachweis vorzeigen.

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  • Kroatien In Kroatien ist die Region Zadar als Risikogebiet eingestuft. Zur Einreise ins Land berechtigen das digitale Covid-Zertifikat der EU („Grüner Pass“) oder ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR- oder 48 Stunden alter Antigentest oder eine Impf- oder Genesungsbescheinigung. Ohne Zertifikat dürfen Kinder unter zwölf Jahren einreisen, wenn wenigstens ein Elternteil eine solche Vorlage besitzt.
  • Griechenland Im vergangenen Jahr noch das Musterurlaubsland, schwappt über Griechenland gerade die vierte Welle. Auch auf Kreta sind die Zahlen hoch. Am Flughafen brauchen Ungeimpfte und Ungenesene einen PCR- oder Antigen-Schnelltest (max. 72 bzw. 48 Stunden alt) und ein spätestens bis 23:59 Uhr (griechischer Zeit!) des Vortages abgesandtes Online-Formular auf der Webseite travel.gov.gr. Kinder unter zwölf Jahren sind von beidem befreit. Bei Problemen hilft montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr eine Servicerufnummer unter 0030/2155605151.
  • Deutschland Ganz Deutschland ist „Uhu“ – die Sieben-Tages-Inzidenz liegt bundesweit unter 100. Deshalb greift die Corona-Notbremse des Bundes nirgendwo. Das bedeutet aber keine volle Reisefreiheit, sondern nur, dass stattdessen die lokalen und regionalen Regeln greifen. Einen Überblick darüber gibt der Tourismus-Wegweiser des Bundes im Internet: www.tourismus-wegweiser.de.

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  • Das gilt grundsätzlich Auch mit der seit 28. Juli geltenden neuesten Einreiseverordnung des Bundes müssen ungeimpfte Kinder und Jugendliche in Quarantäne, wenn sie aus Virusvarianten- und Hochinzidenzgebieten zurückkehren. Das gilt aktuell zum Beispiel für Ägypten, die Niederlande, Portugal, Spanien und Zypern. Alle Hochinzidenzgebiete listet das Robert-Koch-Institut in seiner Übersicht der Risikogebiete auf.
  • Wo kann ich mich informieren Beim Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise;
    Bei der Europäischen Union, https://reopen.europa.eu/de; "bei der Europäischen Gesundheitsagentur, www.ecdc.europa.eu/en/cases-2019-ncov-eueea;
    für Flugreisen, www.lufthansa.travel-regulations.com; " für Pauschalreisende: beim jeweiligen Reiseanbieter.

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