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  4. Stadtrat: Das neue Feuerwehrauto in Gundelfingen ist da

Stadtrat
01.06.2020

Das neue Feuerwehrauto in Gundelfingen ist da

Seit Mittwoch hat die Gundelfinger Feuerwehr ein neues Fahrzeug. Bürgermeisterin Miriam Gruß wünschte den Helfern trotzdem wenige Einsätze.
Foto: Bunk

Die Einweihung feiern die Gundelfinger aber erst später. Ab August 2021 gibt es auch einen neuen Gaskonzessionsvertrag.

Als die Gundelfinger Stadträte zur Ratssitzung eintrudeln, steigt Bürgermeisterin Miriam Gruß vor der Brenzhalle gerade in ein blitzeblankes neues Feuerwehrauto. Später erklärt sie: „Das Fahrzeug wurde heute von der Firma Ziegler ausgeliefert.“ Wegen des Coronavirus konnten aber nur vier statt acht Gundelfinger Feuerwehrleute an der ersten Einweisung teilnehmen. Gruß betonte, dass es sobald möglich auch eine Einweihung mit Fahrzeugsegnung geben werde. Und sie wünschte den Feuerwehrleuten trotz allem so wenige Einsätze wie möglich und, dass alle wieder gesund zurückkommen. Sie stellte heraus: „Ich danke allen, die Dienst leisten in diesem besonderen Ehrenamt.“ Die Räte stimmten mit Applaus zu.

Bauantrag von Lidl

Drei Bauanträgen stimmte der Rat zu. Einer davon betraf den Discounter Lidl, bei dem eine überdachte Fläche in einen geschlossenen Raum umgebaut werden soll, um ein Pfandlager und eine Backstation unterzubringen. Die Größe des Gebäudes bleibt gleich.

Warum ab August 2021 ein neuer Gaskonzessionsvertrag für 20 Jahre laufen wird, erläuterte Geschäftsstellenleiter Heinz Gerhards. Die Gundelfinger Bürger dürfen ihren Gaslieferanten frei wählen. Aber die Stadt muss einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen, der das Leitungsnetz zur Verfügung stellt. Und weil das im Straßennetz der Stadt liegt, bekommt sie die Konzessionsabgabe.

Vertrag mit EnBW

Deren Höhe ist gesetzlich geregelt und damit nicht verhandelbar, erklärte Gerhards. Da sich die EnBW mit Sitz in Ellwangen als einziger Anbieter meldete, war die Sache klar. Beim Vertrag bestand die EnBW allerdings auf die baden-württembergische Vertragsvorlage. So wurden die in Bayern üblichen sieben Jahre Gewährleistungspflicht für die Wiederherstellung der Straßenoberfläche als Zusatzvereinbarung festgeschrieben statt der fünf Jahre, welche die EnBW in Baden-Württemberg normalerweise hat.

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