Englischer Garten in Neuburg: Wegesperrungen sind rechtens
Plus Landrat nimmt Stellung zum offenen Brief von Xaver Heimisch und nimmt die Untere Naturschutzbehörde in Schutz. Die Antworten von Peter von der Grün auf die Fragen des Neuburgers.
Die Wegesperrungen und Verwüstungen im Englischen Garten schlugen, wie mehrfach berichtet, hohe Wellen. Und nach wie vor wollen sich viele Nutzer des Stadtparks damit nicht zufrieden geben. Einer von ihnen, Xaver Heimisch, hatte sich deshalb zuletzt mit einem offenen Brief an den Landrat gewandt. Er bat darin, wie die NR berichtete, um eine rechtliche Überprüfung der Vorgänge, insbesondere der Maßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde. Nun erhielt er ebenfalls als offenen Brief (eine Kopie ging unter anderem auch an den Oberbürgermeister) eine Antwort des Landrats.
Die Wegesperrung im Englischen Garten in Neuburg ist nicht von der Unteren Naturschutzbehörde veranlasst worden
Peter von der Grün legt in dem Schreiben vor allem die Position der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt deutlich dar. Ein klares „Nein“ gibt es auf die Frage, ob es überhaupt eine Verordnung zur Sperrung der beiden Wege im Englischen Garten gebe. Die vorübergehende Sperrung sei im Einvernehmen und nach ausführlicher Besprechung der Situation mit der Stadt Neuburg und dem Wittelsbacher Ausgleichsfonds erfolgt. Dieser habe als Eigentümer des Englischen Gartens und somit auch des darin enthaltenen Wegesystems die Sperrung mit Blick auf die unzureichende Verkehrssicherheit veranlasst. „Eine solche Vorgehensweise ist rechtens“, schreibt der Landrat. Eine entsprechende Verordnung sei dafür nicht notwendig. Ausdrücklich wolle er in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen, dass die Sperrung des Wegeabschnitts nicht durch die Untere Naturschutzbehörde veranlasst worden sei.
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