17-Jährige am See belästigt: Bewährung
Zur Bewährung ausgesetzt hat das Landgericht Augsburg die Haftstrafe von eineinhalb Jahren für einen 55-jährigen Mann, der am Kissinger Auensee eine 17-Jährige belästigt hat. In zweiter Instanz hat der Mann die Tat gestanden. Neben der Haftstrafe auf Bewährung muss er eine Therapie machen, sagte Richter Christoph Wiesner. Durch sein Geständnis habe der Angeklagte der 17-Jährigen erspart, nochmals vor Gericht aussagen zu müssen. Zudem sei er nicht vorbestraft gewesen, was das Gericht zu seinen Gunsten wertete.
In erster Instanz hatte der Aichacher Amtsrichter Dieter Gockel den 55-Jährigen wegen sexueller Nötigung, exhibitionistischen Handlungen und Beleidigung zu eineinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Der Verteidiger des 55-Jährigen hatte damals einen Freispruch gefordert. Nach seiner Ansicht gab es eine Reihe von Ungereimtheiten. Der Angeklagte hatte bei der Verhandlung in Aichach Mitte Januar ausgesagt, die 17-Jährige sei auf ihn zugekommen.
Gockel hatte jedoch die Aussage der jungen Frau für glaubhafter gehalten. Sie hatte bei der Verhandlung angegeben, der Angeklagte habe versucht sie anzufassen, die Hosen heruntergelassen und versucht, sie ins Auto zu zerren. Der Richter war mit seinem Urteil über den Antrag der Staatsanwältin hinausgegangen, die eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung beantragt hatte, verbunden mit einer Geldauflage von 200 Euro. (bawo)
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