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Aichach-Friedberg
17.10.2020

Der Landkreis Aichach-Friedberg ist jetzt ein Corona-Hotspot

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Aichach-Friedberg liegt jetzt mit 44,6 über dem Warnwert 35. Damit gelten ab Sonntag, 0 Uhr strengere Regeln.
Foto: Robert Michael, dpa (Symbolbild)

Plus Die Sieben-Tage-Inzidenz für Neuinfektionen im Landkreis Aichach-Friedberg steigt am Sonntag auf 51,2 und liegt damit über dem Grenzwert 50. Damit gelten ab Montag strengere Corona-Regeln.

Am Freitag lag die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Aichach-Friedberg noch bei 28,7. Am Samstag stieg der Wert bereits auf 44,6 und damit deutlich über den sogenannten Warnwert von 35. Am Sonntag erhöht sich die Inzidenz zu den Neuinfektionen in einer Woche auf 51,2. Das bedeutet: Der Landkreis ist jetzt ein sogenannter Corona-Hotspot mit erhöhtem Infektionsgeschehen. Ab Montag, 19. Oktober, 0 Uhr gelten im Wittelsbacher Land deshalb deutlich strengere Regeln.

Von der Sieben-Tage-Inzidenz hängt ab, welche zusätzlichen Corona-Auflagen in den jeweiligen Landkreisen und Städten gelten. Wenn mehr als 35 oder 50 neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen dazugekommen sind, gelten neue Regelungen vor allem zu Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen. Konkret sind am Samstag und auch Sonntag im Wittelsbacher Land deutlich mehr neue Infektionen gemeldet worden als vor einer Woche. Bereits am Sonntag wurden die Auflagen verschärft, weil am Samstag der Warnwert 35 überschritten war. Jetzt gehen die Einschränkungen noch einen Schritt weiter. Die Sieben-Tage-Inzidenz wird vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ermittelt. Dann treten die neuen Regelungen in den jeweiligen Regionen über eine Allgemeinverfügung automatisch in Kraft. Allerdings nicht sofort, sondern immer erst ab Mitternacht desselben Tages. Sie gelten auch mindestens eine Woche, so Wolfgang Müller, Pressesprecher des Landratsamtes. Das ist unabhängig von den gemeldeten Neuinfektionen in dieser Woche. Der Inzidenzwert muss nicht nur einmal, sondern wieder dauerhaft unter 50 liegen, damit die Regelungen zurückgenommen werden können.

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