Wie eng darf man in Mering künftig bauen?
Plus Eine Neuerung der Bayerischen Bauordnung verringert die Abstandsflächen. Kommunen können das mit einer eigenen Satzung anders regeln. So entscheidet sich Mering.
Weniger Flächenverbrauch und stärkere Nachverdichtung, das ist das Ziel einer Neuerung in der Bayerischen Bauordnung. Diese hat eine Verkleinerung der Abstandsflächen als Inhalt und bereitet derzeit den Kommunen gewaltiges Kopfzerbrechen. Innerhalb kürzester Zeit müssen sie entscheiden, ob die neuen Abstände gelten sollen – oder aber im Schnelltempo mit einer Satzung dazu eine eigene Regelung treffen. Auch dem Meringer Marktgemeinderat fiel die Entscheidung in seiner jüngsten Sitzung schwer.
Bürgermeister Florian Mayer erläuterte das Dilemma. Spontan sei er erst einmal für eine eigene Satzung gewesen. Allerdings sei es in der Kürze der Zeit - die Satzung muss zum 1. Februar in Kraft treten - unmöglich, eine städtebaulich fundierte Begründung dafür zu erstellen. Die Verwaltung habe zwar nach besten Möglichkeiten ein Regelwerk aufgesetzt. Ob dieses im Streitfall vor einem Gericht Bestand haben würde, sei jedoch ungewiss. Mering hat in dieser Hinsicht bereits negative Erfahrungen gemacht. Wie berichtet, wurde eine Satzung zu Werbeanlagen, obwohl diese nach einer offiziellen Mustersatzung verfasst war, wieder gekippt. Planer Werner Dehm vom Büro Opla erläuterte, dass die Tendenz dahin gehe, dass Satzungen, die pauschal für die ganze Kommune gelten, nicht mehr vor Gericht akzeptiert werden.
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