
Keine Ausnahmen beim Nichtraucherschutz
Gestern trat in Bayern das neue, striktere Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. übergangsfristen wird es im Landkreis nicht geben. Von Gerlinde Drexler
Aichach-Friedberg. Gestern trat in Bayern das neue, striktere Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. übergangsfristen wird es im Landkreis nicht geben. „Seit dem 1. August gilt das Gesetz, und dann wird es auch umgesetzt“, sagt Wolfgang Müller, Pressesprecher des Landratsamtes. Raucherclubs gibt es dann nicht mehr, auch in Nebenräumen und kleinen Kneipen darf dann nicht mehr geraucht werden. Darauf hat das Landratsamt kürzlich in einem Rundschreiben schon all jene Wirte hingewiesen, bei denen bisher noch geraucht wurde. So weit bekannt. „Es war nicht meldepflichtig, wo geraucht werden durfte“, so Müller.
Für das Landratsamt bedeutet das neue Gesetz mehr Arbeit bei der Kontrolle. Wie bisher schon, werde man weiter stichprobenartig kontrollieren, sagt der Pressesprecher. „Die Lebensmittelüberwacher werden ein Auge darauf haben.“ Unterstützt werden sie von dem Kollegen, der im Amt die Ordnungswidrigkeitsverfahren betreut. Wie oft der aber im Außendienst unterwegs sein kann, hängt davon ab, wie viel Arbeit am Schreibtisch auf ihn wartet.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.