Ausnahmen in Eurasburg bewilligt
Weiterbau des Hauses am Ortsrand endgültig genehmigt
Eurasburg Der Eurasburger Gemeinderat befasste sich erneut mit dem Haus „Nördlich der Küpperstraße“, das von den Auflagen der ursprünglichen Ortsrandsatzung abgewichen war und mit Baustopp belegt wurde (wir berichteten). „Es geht darum, den Bau letztendlich so zu legitimieren, wie er sich aktuell in der Natur präsentiert“, erklärte Bürgermeister Erwin Osterhuber (CSU/Bürgerblock). Zu der kürzlich geänderten Ortsrandsatzung konnten die Bürger vier Wochen lang Stellung beziehen.
Keiner habe sich zu Wort gemeldet, auch das Landratsamt habe keine Bedenken geäußert, sagte Osterhuber. Mit sechs zu drei Stimmen der anwesenden Räte wurde die Änderung der Satzung abschließend angenommen, der Bau des Hauses am Eurasburger Ortsrand kann nun fortgesetzt werden. Johann Gail (CSU/Bürgerblock), sowie Dr. Helmut Wagner und Anita Metzger (beide Fraktion SPD/Grüne/Parteifreie) stimmten dagegen. Ein weiterer Ausnahmeantrag stand auf der Tagesordnung. Durch die Erweiterung seines Vordaches verließ ein Bauherr im Gewerbegebiet Freienried um 3,93 Meter die Grenze des Bebauungsplanes. Er beantragte daher die Befreiung von den Festsetzungen. „Sinn und Zweck eines Bebauungsplanes ist es nicht, dass jeder später Befreiung beantragt“, kritisierte Gail. „Es geht ums Prinzip“, sagte der 2. Bürgermeister Josef Bertele (CSU/Bürgerblock). Außer Gail und Bertele stimmten die Räte dem Befreiungsantrag zu – das Landratsamt hatte ebenfalls nichts daran auszusetzen.
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