Autorennen auf A8: Angeklagter sagt, er musste auf die Toilette
Plus Die Angeklagten wurden auf der A8 bei Dasing bei riskanten Fahrmanövern von der Polizei gefilmt. Ihre Verteidiger bestreiten die Vorwürfe – mit einer ungewöhnlichen Begründung.
Eine Reizdarm-Erkrankung als Begründung einer riskanten Fahrweise – damit hatte Richter Walter Hell sicherlich nicht gerechnet. War es tatsächlich ein krampfartiger Druck in den Eingeweiden, der einen 55-Jährigen zu gefährlichen Manövern auf der Autobahn veranlasste, oder lieferte er sich ein illegales Autorennen mit einem anderen Fahrer?
Vor dem Amtsgericht Aichach wurde zwei Angeklagten vorgeworfen, sich im Februar ein Kraftfahrzeugrennen auf der Autobahn A8 in Richtung Stuttgart auf der Höhe von Dasing geliefert zu haben. Dabei sollen sie die Geschwindigkeit nicht dem Verkehr angepasst und den Abstand zum vorausfahrenden Verkehr nicht eingehalten haben. Weiter hieß es, die Angeklagten hätten mit Lichthupe Fahrzeuge zum Wechseln der Spur genötigt. Die Geschwindigkeit war auf der Strecke nicht begrenzt, der Staatsanwaltschaft war die Fahrweise trotzdem zu rasant und fahrlässig. Die Polizei fuhr zufällig hinter den Autos her und filmte den Vorgang. Einer der Polizeibeamten wurde vor Gericht als Zeuge befragt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Ganz einfach ??
Zum neutralen Arzt schicken der "Colitis ulcerosa" bestätigt !!!
Am besten in so einen Fall, würde ich die Diagnose von min. 3 weiteren Ärzte bestätigen lassen !!