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  3. Mering: Bauvorhaben abgelehnt: Droht Mering jetzt eine Schadensersatzklage?

Mering
08.12.2020

Bauvorhaben abgelehnt: Droht Mering jetzt eine Schadensersatzklage?

An der Kanalstraße in Mering sollen 19 Wohnungen entstehen. Das Bauvorhaben am Holzweg wurde dagegen trotz städtebaulichem Vertrag abgelehnt.
Foto: Eva Weizenegger

Plus Merings Bürgermeister Florian Mayer setzt sich für die Einhaltung des städtebaulichen Vertrags ein. Zweiter Bürgermeister Stefan Hummel fühlt sich unter Druck gesetzt.

Zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 30 Wohneinheiten plant ein Königsbrunner Bauunternehmer am Holzweg und an der Kanalstraße in Mering. Beide Gebäude sollen über eine Tiefgarage miteinander verbunden werden. Für dieses Bauvorhaben gibt es einen bestehenden städtebaulichen Vertrag zwischen dem Bauherrn und der Marktgemeinde. Dieser wurde 2013 geschlossen. Doch so einfach, wie Bürgermeister Florian Mayer zunächst noch gehofft hatte, gingen die Bauanträge für diese beiden Wohnanlagen nicht durch den Bauausschuss.

Der städtebauliche Vertrag wird für beide Bauvorhaben erfüllt, wie Bauamtsleiter Armin Neumeir den Marktgemeinderäten erläuterte. Sowohl die zulässige Geschossflächenzahl als auch die die Grundflächenzahl (GRZ), also wie hoch der überbaute Anteil des Grundstück ist, seien erfüllt. Die Räte störten sich vor allem an der massiven Bebauung und der Stellplatzsituation, weil sich einige der Stellplätze nicht auf denselben Flurnummern wie die Wohnungen befinden. Im Holzweg werden es elf Wohneinheiten, in der Kanalstraße 19 sein. In diesem Gebiet gibt es keinen geltenden Bebauungsplan. Deshalb fällt es unter den Paragraph 34 des Baugesetzbuches, der besagt, dass sich das Gebäude in die nähere Umgebung einfügen müsse. Auch dies werde, so das Bauamt, erfüllt.

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