Bei unerlaubtem Einkauf ertappt
Plus Die Polizei zeigt den Geschäftsinhaber und seine Kunden an. Aber was ist eigentlich erlaubt?
Immer wieder ahndet die Polizei die strikten Beschränkungen wegen der Coronakrise. In Friedberg stellte sie in dieser Woche fest, dass Kunden in einem Geschäft zuvor bestellte Waren abholten. Zwar hatte das Ladengeschäft an sich geschlossen, die Abholung der Bestellungen wurde Kunden jedoch nach einem SMS-Kontakt ermöglicht, teilt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord mit. Sowohl das Geschäftsinhaber als auch die Kunden, die die Polizei dort antraf, erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für Geschäfte, welche nicht den täglichen Versorgungsbedarf abdecken, gilt: Auch online oder telefonisch bestellte Ware darf nicht abgeholt werden – weder mit dem Auto noch zu Fuß. Das Abholen von Gegenständen, die nicht dem täglichen Versorgungsbedarf entsprechen, sei kein triftiger Grund, um die eigene Wohnung zu verlassen. Man könne sich die Ware aber nach Hause liefern oder senden lassen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.