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Mering/Friedberg
19.08.2020

Corona: Was aktuell in Gaststätten erlaubt ist – und was nicht

Die Polizei hat ein Auge darauf, dass Gaststätten die Corona-Auflagen einhalten. Mitunter kommt es zu Verstößen.
Foto: Ralf Lienert (Symbolfoto)

Plus In Mering sind zwei Wirtschaften von der Polizei kontrolliert worden. Sie haben gegen Auflagen verstoßen. An welche Regeln sich Gaststätten aktuell halten müssen.

Das Nachtleben ist in Corona-Zeiten nicht mehr wie zuvor. Die Wirte müssen viele Vorschriften beachten. Wie berichtet hatte die Friedberger Polizei am Wochenende in Mering zwei Gaststätten kontrolliert. Die Betreiber verstießen gegen die coronabedingten Auflagen, die die Gemeinde aufgestellt hatte: Die Wirte hatten sich nicht an die bis 22 Uhr genehmigte Ausschankzeit gehalten. In einer der beiden Gaststätten wurde zudem länger Livemusik gespielt als genehmigt. Den Wirten droht nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Was also ist aktuell erlaubt und was nicht? Die sogenannten Gestattungen untersagen nach Angaben der Polizei eine Bewirtung und das Spielen von Livemusik nach 22 Uhr. Diese Vorschriften könnten sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden, denn die Kommunen erlassen letztendlich den Gaststättenbescheid, erklärt Alexander Wagenpfeil, Dienststellenleiter der Friedberger Polizeiinspektion. Dabei gebe es beispielsweise in Mering mehrere Kriterien, die die Festlegung der Gestattungen beeinflussen. Dazu gehören unter anderem die Lage der Gaststätte, also ob sie beispielsweise in einem Wohngebiet liegt, ihre Größe und das Angebot. Gibt es Livemusik, dürfe weder an Tischen gestanden noch getanzt werden, heißt es bei der Gemeinde Mering.

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