
In Friedberg gibt es Geld für Bauherren

Plus Der Friedberger Stadtrat macht den Weg für ein neues Bau-Förderprogramm frei. Was sich die Mehrheit davon verspricht und was die Kritiker zu beanstanden haben.

Bauen wird immer teurer. Die Stadt Friedberg greift darum Hausbesitzern, die zusätzliche Wohneinheiten oder Barrierefreiheit schaffen, finanziell unter die Arme. Vom nächsten Jahr an gibt es einen Zuschuss für die Erstberatung durch ein Architekturbüro.
Nach dem Planungsausschuss machte nun auch der Stadtrat den Weg für das 15.000 Euro schwere Förderprogramm frei. Hervorgegangen ist es aus dem Ortsentwicklungskonzept in Rinnenthal, in dem Fragen der Nachverdichtung und der Barrierefreiheit angesichts des demografischen Wandels eine wichtige Rolle spielen. Häufig wohnen inzwischen ältere Menschen allein in großen Häusern, die deren Anforderungen aber kaum mehr entsprechen und auch Platz für zusätzliche Wohneinheiten bieten. Ein Gespräch mit Fachleuten kann dann klären, welche technischen und rechtlichen Möglichkeiten es gibt.
Eine Idee aus dem Rinnenthaler Ortsentwicklungskonzept
Baureferentin Lillian Sedlmair warb bereits im Ausschuss für die Bezuschussung: "Es ist wichtig, dass wir den Aktiven vor Ort zeigen, dass wir ihre Anregungen aufnehmen und ernsthaft prüfen." Die Idee klinge auf den ersten Blick sehr gut, fand Claudia Eser-Schuberth (Grüne). Bei näherer Betrachtung ergeben sich nach ihren Worten aber mehrere Fragen. So böten sowohl die Bayerische Architektenkammer wie auch die Seniorenberatung des Landkreises einen entsprechenden Service an. Zudem könnten Bauherren ihre Ausgaben durch Mieteinnahmen, bei der Steuererklärung oder durch Zuschüsse der Pflegekassen kompensieren.

Mit dieser Ablehnung standen die Grünen allerdings weitgehend allein. Ulrike Sasse-Feile (SPD) zeigte sich offen für einen Versuch, der allerdings anschließend bewertet werden müsse. Hubert Nießner (ÖDP) hält eine Nachverdichtung für sinnvoll, wenn sie gut gemacht ist. Mit der Erstberatung könne man schauen, dass es in die richtige Richtung gehe. Auch Bürgermeister Roland Eichmann (SPD) erwartet sich dadurch eine gewisse Entlastung für die Bauverwaltung.
Als äußerst wichtig bezeichnete Thomas Kleist (CSU) das Thema und lobte die Förderung als sehr gutes Angebot der Stadt. Sein Fraktionskollege Manfred Losinger äußerte hingegen Bedenken, bereits jetzt wieder im Vorgriff auf die Haushaltsberatungen Mittel freizugeben. Baureferentin Sedlmair wandte ein, dass dann 2022 nicht mehr viel möglich sei. Bis der Haushalt verabschiedet sei, werde es Mai, und bis Oktober müssen die Beratungen laut Förderrichtlinien abgeschlossen sein.
Friedbergs Bebauungspläne lassen oft nur eine Wohneinheit zu
Aus Sicht der Grünen ist es vordringlich, die alten Bebauungspläne zu ändern, die nur eine Wohneinheit je Haus zulassen. Da dies die Grundzüge der Planung betrifft, ist eine einfache Befreiung von den Festsetzungen nicht möglich. Der Freistaat Bayern hat laut Bürgermeister Eichmann eine entsprechende Änderung angekündigt, sie soll aber erst in eineinhalb bis zwei Jahren kommen.
Um als Grundstückseigentümer eine Erstattung der Planungskosten zu erlangen, müssen folgende Voraussetzungen und Auflagen erfüllt sein:
- Antrags- und Zuwendungsberechtigt sind nur die privaten Grundstückseigentümer (keine Förderung für gewerblich Tätige).
- Die Beratung dient folgenden Zielen:
- Schaffung mindestens einer neuen Wohneinheit durch Neubau in einer Baulücke oder
- Schaffung einer zusätzlichen abgeschlossenen oder integrierten Wohnung im Bestand oder
- Umbau einer bestehenden Wohneinheit sowie deren Zuwegung zu einer möglichst barrierefreien bzw. altengerechten Wohnung.
- Das Planungsgrundstück befindet sich im Stadtgebiet Friedberg im bauplanungsrechtlichen Innenbereich bzw. im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
- Die Beratung erfolgt durch ein Architekturbüro.
- Der maximal erstattungsfähige Stundensatz beträgt 100 Euro/Stunde (netto). Es können maximal 500 Euro inklusive Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer erstattet werden.
- Die Kostenerstattung ist vor der Beauftragung des Architekturbüros in Textform im Baureferat - Stabsstelle Stadtbaumeister - zu beantragen.
- Vor der Beauftragung der Beratungsleistung hat das Baureferat dieser in Textform zuzustimmen und die Erstattung in Aussicht zu stellen.
- Die Abrechnung der Grundstückseigentümer gegenüber der Stadt erfolgt unter Vorlage der Beratungsergebnisse (z.B. Skizzen, Erläuterungen, Protokolle, Fotos) und der Honorarrechnung (Kopien) bis spätestens zum 1. November des Bewilligungsjahres.
Die Diskussion ist geschlossen.