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Friedberg darf keinen Vorschub leisten

Kommentar Von Thomas Goßner
26.09.2018

Bei einem Verbot der Prostitution geht es nicht nur um die Wahrnehmbarkeit im Stadtgebiet.

Es war gewiss gut gemeint, als die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2002 die Prostitution legalisierte. Es sollte ein Beruf wie jeder andere sein – mit einklagbarem Lohn sowie Zugang der Kranken- und Sozialversicherung. Doch wie so oft endet das gut gemeinte im Üblen: Prostitution und organisierte Kriminalität boomen seither.

Es mag juristisch die richtige Formulierung sein, doch in der Praxis kommt es nicht auf die „erhöhte soziale Wahrnehmbarkeit“ sein, die Prostitution zum Unding macht. Tatsächlich würde sich das Sexgewerbe ja wohl weniger in der Innenstadt und den Wohnstraßen ausbreiten als in den gut erreichbaren Gewerbegebieten. Nein, es geht um eine grundsätzliche Haltung. Friedberg, das sich gerne als Stadt der Kinder und der Kunst bezeichnet, darf dieser Form der Ausbeutung nicht Vorschub leisten.

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