Mering verbietet Alkohol am Badanger
Plus Die Anwohner des Freizeitgeländes müssen in den Sommermonaten oft leiden. Eine Satzung soll laute Musik, Drogen und Pöbeleien verhindern.
Den Anwohnern am Meringer Badanger reicht es längst. Sobald das Wetter schön ist, wird das Freizeitgelände zum abendlichen Treffpunkt. Laute Musik schallt bis spät in die Nacht und wer sich beschwert, wird schon mal recht unflätig angegangen. Deswegen fand im Frühjahr eine Besprechung mit der Friedberger Polizei statt. Als Ergebnis stellte Bürgermeister Hans-Dieter Kandler nun eine Satzung vor, die das Verhalten in den öffentlichen Grün- und Spielanlagen Merings regelt.
„Am Badanger kommt es in den warmen Monaten vehement zu Störungen“, erläuterte der Bürgermeister. Die Polizei könne bisher jedoch erst bei Straftaten handeln. Deswegen habe sich diese eine solche Satzung gewünscht, damit sie früher die Möglichkeit habe einzuschreiten. Man habe sich dazu vergleichbare Satzungen anderer Kommunen angesehen und sich stark an Friedberg orientiert. „Wir haben nichts dagegen, dass man sich am Badanger trifft“, betonte Kandler, „Wir haben aber etwas gegen laute Musik, Drogen und Pöbeleien!“
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.