Schwere Vorwürfe gegen junge Ärztin sind haltlos
Medizinerin kann bei Dienstende nicht ahnen, dass ein Patient in der Nacht sterben wird.
Hätte sich die Lebensspanne des damals 68-jährigen Patienten O. um einen relevanten Zeitraum verlängern lassen, wenn im Friedberger Krankenhaus kein Fehler gemacht worden wäre? Diese schwierige Frage versuchte das Amtsgericht Aichach gestern in einer mehrstündigen Verhandlung zu klären. Es war zeitweise spannend wie ein Krimi war.
Als eine damals 29-jährige Assistenzärztin im April 2013 ihren ersten Diensttag in der Viszeral-Chirurgie antrat, konnte sie nicht ahnen, dass er mit einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung enden sollte. 90 Tagessätze zu jeweils 100 Euro sollte sie deshalb zahlen. Doch sie legte Einspruch gegen diesen Strafbefehl ein. Dieser hätte ihre Karriere schwer belastet.
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