Stallpflicht: Regelungen wegen Vogelgrippe im Wittelsbacher Land
Das Umweltministerium hatte zum Schutz vor Verbreitung der Vogelgrippe eine allgemeine Stallpflicht für Bayern verfügt. Was gilt im Wittelsbacher Land?
Am Samstag legte das Landratsamt in einer „Allgemeinverfügung“ die genauen Regelungen für den Landkreis Aichach-Friedberg fest.
Alle privaten oder gewerblichen Tierhalter werden darin verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen. Möglich ist dies entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die gegen das Eindringen von Wildvögeln nach oben und zur Seite gesichert ist.
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