Höchstens vier Wohnungen pro Haus
Rings um die Zugspitzstraße will Mering die Nachverdichtung auf ein verträgliches Maß begrenzen. Doch ein Großprojekt lässt sich nicht mehr verhindern.
Maximal vier Wohnungen pro Haus sind künftig in dem Gebiet rings um die Zugspitzstraße zulässig. So sieht es zumindest der aktuelle Bebauungsplanentwurf vor. Der Markt Mering will damit die Nachverdichtung auf ein verträgliches Maß begrenzen.
Ausgenommen von dieser Regel ist der eigentliche Anstoß zu dem gesamten Verfahren. Für ein Grundstück an der Zugspitzstraße gibt es mit Einvernehmen des Marktgemeinderates bereits eine gültige Genehmigung für ein Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten. „Wenn wir uns rechtlich nicht angreifbar machen wollen, müssen wir das eins zu eins übernehmen“, erklärt Planer Werner Dehm. Doch zumindest ist damit sichergestellt, dass der Investor nicht noch größer bauen kann – ein noch weiter gehender Antrag liegt nämlich bereits vor.
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