Warum das Pflegestärkungsgesetz seine Ziele nicht erreicht.
Mit dem Anfang 2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz sollten die stationären Einrichtungen entlastet und die häusliche Pflege finanziell bessergestellt werden. Angesichts der stetig steigenden Zahl von Pflegebedürftigen – allein zwischen 2013 und 2015 lag der Zuwachs im Wittelsbacher Land bei zwölf Prozent – hoffte der Gesetzgeber, so den Druck von Kassen und Heimen gleichermaßen zu nehmen. Zudem sollte dem Wunsch vieler Menschen entsprochen werden, im Alter in der vertrauten Umgebung zu bleiben.
Doch in der Praxis werden ohnehin fast drei Viertel der Pflegebedürftigen im Landkreis von den Angehörigen und ambulanten Diensten versorgt. Und immer seltener wird in einer sich wandelnden Gesellschaft die Familie in der Lage sein, diese Arbeit zu leisten.
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