Haft-Urteil nach Unfall: Revision eingelegt
Beim Zusammenstoß zweier Autos bei Pöttmes starb 2016 ein 31-Jähriger. Das beschäftigt weiterhin die Gerichte.
Schon zwei Gerichtsinstanzen haben sich mit dem tödlichen Unfall nahe dem Pöttmeser Ortsteil Gundelsdorf beschäftigt, bei dem 2016 ein 31-Jähriger starb. Beide Male wurde der Unfallverursacher zu einer Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Das Schöffengericht Aichach verhängte zwei Jahre, zwei Monate und eine Woche Haft. Weil der heute 64-Jährige in Berufung ging, die er allerdings auf die Höhe des Strafmaßes beschränkte, musste das Landgericht Augsburg im Juli erneut verhandeln. Sein Urteil lautete auf ein Jahr, acht Monate und eine Woche Gefängnis; darin floss wie schon in der ersten Instanz ein Kleinunfall ein, den der Mann nur zwölf Tage vor dem tödlichen Zusammenstoß verursacht hatte.
Nun muss sich eine dritte Instanz mit der Sache beschäftigen. Denn der Mann hat Revision eingelegt, wie das Landgericht auf Nachfrage mitteilte. Damit wird das Urteil der 16. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Christian Grimmeisen nicht rechtskräftig. Ob die Revision zugelassen wird, muss erst noch entschieden werden.
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