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  3. Justiz: Selbst gebastelte Kinderpornos: Angeklagter muss Geldstrafe zahlen

Justiz
28.05.2015

Selbst gebastelte Kinderpornos: Angeklagter muss Geldstrafe zahlen

Etliche verbotene Dateien werden bei einem 60-Jährigen gefunden. Selbst vor Gericht zeigt er sich uneinsichtig. Warum er sich trotz Geständnis für unschuldig hält.

Das Thema Kinderpornografie ist nicht erst seit der Affäre um SPD-Politiker Sebastian Edathy ein heikles. Ein 60-Jähriger aus dem Landkreissüden musste sich wegen dem Besitz entsprechenden Materials vor dem Amtsgericht Aichach verantworten. Die Pornos begründete er mit privaten Fortbildungsmaßnahmen.

Nervös sitzt der Angeklagte im Amtsgericht, der Platz neben ihm ist frei, eine Verteidigerin brauche er nicht. Freiwillig ist er hier, er hatte gegen eine Geldstrafe Einspruch erhoben. Laut Anklageschrift soll er im Besitz mehrerer Speichermedien mit kinderpornografischen Inhalten gewesen sein. Nachdem im Frühjahr 2014 ein Bauarbeiter zufällig das verbotene Material durch das Fenster des Angeklagten erblickt hatte, fand die Polizei bei einer späteren Hausdurchsuchung sowohl Bild- als auch Videodateien. Darunter auch Aufnahmen seiner beiden heute erwachsenen Kinder. „Ich habe sie beim Baden gefilmt. Das macht jeder und ist nicht verboten“, sagte der Angeklagte. Laut Anklage soll die Kamerahaltung aber bewusst so gewählt worden sein, dass die Genitalien im Fokus stehen.

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