Jugendliche feiern Corona-Party in Kissing: Diese Strafe droht ihnen
Plus Größere Partys sind derzeit streng verboten. Jugendliche aus Kissing feierten trotz Corona - und ließen sich von der Polizei erwischen. Das könnte nun teuer werden.
In Kissing mussten am Samstagabend Polizisten aus Friedberg eine Party mit zwölf Jugendlichen auflösen, die aufgrund der Corona-Regeln so nicht stattfinden darf. Für die Teilnehmer der Feier wird dies unangenehme Folgen haben.
Die bundesweit geltenden Kontaktbeschränkungen sehen vor, dass sich nur Angehörige eines Haushalts und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall maximal zehn Personen, treffen dürfen. Zudem seien feiernde Gruppen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen angesichts der Lage inakzeptabel. Kriminalhauptkommissar Maximilian Schwinghammer von der Pressestelle am Polizeipräsidium Schwaben Nord erklärt: "Im Zentrum aller Bemühungen steht stets der Schutz vor Infektionen."
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.